Die Koalition hat sich nach einem Bericht von „Bild“ auf einen Kompromiss bei der geplanten Zuckersteuer verständigt. Demnach sollen kleinere Getränkehersteller von der Abgabe ausgenommen werden. Die Steuer soll zudem später kommen als bislang vorgesehen.

Nach Informationen von „Bild“ soll die Zuckersteuer nur für Unternehmen gelten, die mehr als 70.000 Liter pro Jahr abfüllen. Eine weitere Grenze von einer Million Litern jährlich soll dem Bericht zufolge noch auf EU-Ebene geprüft werden. Als Starttermin sei nun der 1. Juli 2027 vorgesehen. Ursprünglich sollte die Steuer bereits zum 1. Januar in Kraft treten.

Kleinere Betriebe wären damit von der Abgabe befreit. Große Getränkehersteller wie Coca-Cola und Pepsi wären dem Bericht zufolge dagegen weiterhin betroffen.

Klingbeil hatte eine dritte Steuerstufe vorgesehen

Auch bei der konkreten Ausgestaltung der Steuer soll es eine Einigung geben. Wie „Bild“ berichtet, soll es bei den zwei Steuerstufen bleiben, die von der Kommission für die Reform der gesetzlichen Krankenkassen empfohlen werden. Die Unionsseite in der Bundesregierung hatte demnach darauf gedrungen, sich an diese Empfehlung zu halten.

Das von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) geführte Finanzministerium hatte laut der Zeitung zuvor eine dritte Steuerstufe vorgesehen. Zudem seien die Zucker-Grenzwerte abgesenkt und die jeweiligen Steuerbeträge erhöht worden. Diese Pläne sollen nun nicht umgesetzt werden.

Die zusätzliche Stufe hatte Kritik ausgelöst. Klingbeil musste sich dem Vorwurf stellen, mit der Zuckersteuer auch zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen zu wollen. Ursprüngliches Ziel der Abgabe sei es gewesen, Anreize für einen geringeren Konsum zuckerhaltiger Getränke durch Kinder zu schaffen.

Der CDU-Haushaltsexperte Andreas Mattfeldt äußerte sich gegenüber „Bild“ skeptisch über zusätzliche Belastungen für Unternehmen. „Als mittelständischer Unternehmer, der jeden Tag um Einsparungen kämpfen muss, halte ich zusätzliche Belastungen für unsere Wirtschaft gerade in der jetzigen Situation für nur schwer vermittelbar“, sagte er. Mit Blick auf die Kosten für Umsetzung, Kontrolle und Bürokratie stelle sich für ihn zudem die Frage, „ob am Ende überhaupt ein finanzieller Vorteil für den Bundeshaushalt entsteht“.

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