Kinderehen sind in Deutschland verboten. Dennoch brachte eine Landtagsanfrage der AfD hunderte solcher illegalen Ehebündnisse alleine in Baden-Württemberg zum Vorschein.
Demnach wurden in den vergangenen Jahren zwar acht Ehen mit Minderjährigen aufgehoben, wie aus der veröffentlichten Antwort des Innenministeriums hervorgeht. Gleichzeitig dokumentierte das landesweit zuständige Regierungspräsidium Tübingen 350 weitere Fälle, die ohne rechtskräftige Eheaufhebung erledigt wurden. Das Regierungspräsidium Tübingen ist seit 2012 für das Thema Kinderehen landesweit zuständig. Die aufgeführten Fälle umfassen den Zeitraum von 2018 bis 2024.
Es geht dabei um Eheschließungen zwischen Männern und Frauen aus Afghanistan, Rumänien, Moldawien, Syrien, Irak, Kroatien, Serbien, Pakistan und Deutschland. Die Männer waren zum Zeitpunkt der Eheschließung in der Regel deutlich älter als die Frauen. Letztere waren immer unter 18 Jahre alt, also minderjährig.
Die AfD reagiert auf die vorliegenden Zahlen mit Empörung. „Die jüngste ‚Braut‘, die zu uns gekommen ist, ist erst elf Jahre alt“, echauffierte sich Parteichefin Alice Weidel während eines Pressegesprächs am Dienstag, als es um den Familiennachzug von Migranten ging. Es sei an Schamlosigkeit nicht mehr zu überbieten, „was hier in diesem Land möglich ist“.
Weiter kündigte Weidel an, dass mit einer AfD-geführten Regierung sofort Schluss mit Kinderehen sein werde. „Es ist wirklich bodenlos und verantwortungslos, was dieser Staat in unseren Landesgrenzen toleriert. Das haut dem Fass wirklich den Boden aus, Kinderehen zu tolerieren.“
Volljährigkeit und Tod verhindern häufig, dass Kinderehen aufgehoben werden
Das Regierungspräsidium befasst sich eigenen Angaben zufolge lediglich mit Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden. Sie werden der Behörde durch Standesämter oder die Standesamtsaufsichten angezeigt, wie eine Sprecherin mitteilte.
Bei einer aufgehobenen Kinderehe aus dem Jahr 2020 zwischen irakischen Staatsangehörigen war, wie von Weidel thematisiert, der Mann 17 Jahre und das Mädchen erst elf Jahre alt, wie aus der Antwort des Innenministeriums weiter hervorging.
Mögliche Gründe dafür, dass Kinderehen nicht aufgehoben wurden, waren unter anderem die Volljährigkeit des minderjährigen Partners, bevor die Aufhebungsentscheidung rechtskräftig wurde, oder auch der Tod eines Ehepartners. In Deutschland darf man eine Ehe erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr schließen. Der Bundestag hatte 2024 neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen.
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