Die Debatte über die schädlichen Auswirkungen von Social Media wurde lange geführt. Jetzt will die Bundesregierung ernst machen mit einem besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch ein Eckpunktepapier, das auf den Empfehlungen der von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzten Expertenkommission beruht.

Damit schaffe die Bundesregierung „die Grundlage, damit Kinder und Jugendliche auch in der digitalen Welt sicher und selbstbestimmt aufwachsen können“, sagte Prien. „Schluss mit Cybermobbing genau wie mit Dauer-Scrolling! Wir nehmen die Plattformbetreiber konsequent in die Pflicht und stärken Eltern den Rücken – sie erziehen die Kinder, das überlassen wir nicht den Algorithmen von Konzernen.“

1. Social Media für Unter-13-Jährige grundsätzlich verboten

Die Bundesregierung will sich auf EU-Ebene im EU-Kids-Act dafür einsetzen, dass Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken bekommen. Bis es eine europäische Lösung gibt, soll Deutschland eine nationale Übergangsregelung schaffen. Ausnahmen sind für nachweislich kindgerechte Angebote vorgesehen.

2. Einschränkungen auch für 13- bis 17-Jährige

Auch Jugendliche von 13 bis 17 Jahren sollen soziale Netzwerke nicht uneingeschränkt nutzen können. Geplant sind „abgestufte Beschränkungen“. Wie diese konkret aussehen sollen, lässt das Eckpunktepapier noch offen.

3. Schluss mit Sucht-Design und automatischen Empfehlungsalgorithmen

Beim geplanten EU‑Kids-Act dringt die Bundesregierung auf „Safety by Design“. Suchtfördernde Designs sollen verboten werden. Algorithmische Empfehlungssysteme sollen bei Minderjährigen standardmäßig deaktiviert sein und erst aktiv eingeschaltet werden können.

4. Alterskontrolle per digitaler Brieftasche

Ab 2027 soll die deutsche Wallet „d-you“ eine zuverlässige Altersverifikation ermöglichen. Dabei soll etwa lediglich bestätigt werden können, dass ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist, ohne weitere persönliche Daten weiterzugeben. Die Nutzung der Wallet soll freiwillig sein.

5. Elternpflicht zur Medienerziehung

Die bereits bestehende Aufsichtspflicht der Eltern soll für die Mediennutzung konkretisiert werden. Damit will die Bundesregierung stärker ins Bewusstsein rücken, dass Eltern abhängig von Alter und Reife ihres Kindes auch dessen Mediennutzung beaufsichtigen müssen. Die Hauptverantwortung für eine sichere digitale Umgebung sieht sie allerdings bei den Plattformbetreibern.

6. Medienkompetenz wird ausdrücklich Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe

Gesetzlich soll festgeschrieben werden, dass der Schutz- und Förderauftrag der Jugendhilfe ausdrücklich auch die digitale Lebenswelt umfasst. Medienkompetenz soll unter anderem in Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Familienbildung stärker gesetzlich verankert werden.

7. Ein „KI-Seepferdchen“ für Grundschüler

Kinder im Grundschulalter sollen künftig mit einem bundesweit einheitlichen „KI-Seepferdchen“ Grundkenntnisse im Umgang mit Künstlicher Intelligenz erwerben können. Sie sollen lernen, KI-Anwendungen zu erkennen, zu verstehen und kritisch einzuschätzen.

8. Neue Medienkampagne zunächst für Eltern kleiner Kinder

Noch im vierten Quartal 2026 soll eine bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne zunächst digital starten. Im ersten Schritt richtet sie sich an Eltern von Vorschulkindern; 2027 soll sie breiter ausgerollt werden.

9. Medienkonsum wird Thema bei Vorsorgeuntersuchungen

Gesundheitsrisiken digitalen Medienkonsums sollen bei der neuen Vorsorgeuntersuchung U10 für Neun- bis Zehnjährige und bei der kostenlosen J1-Jugendgesundheitsuntersuchung für Zwölf- bis 14‑Jährige eine Rolle spielen. Vorgesehen sind das Erkennen entsprechender Risiken und die Beratung dazu. Für beide Untersuchungen strebt die Bundesregierung zudem ein verbindliches Einladewesen an.

10. Kinder sollen Straftaten über eine eigene Online-Wache melden können

Die Bundesregierung will sich bei den Ländern für eine „Kinder-Online-Wache“ einsetzen, also eine kindgerechte Variante der bestehenden Online-Wachen. Schulen und Bildungseinrichtungen sollen darüber informieren. Außerdem kündigt das Bundesinnenministerium Maßnahmen des Bundeskriminalamts gegen Cybergrooming an.

11. Angebote zur Medienkompetenz sollen zentral gebündelt werden

Bestehende Angebote zur Medienkompetenzförderung sollen in einer zentralen Datenbank zusammengeführt werden. Eltern, Fachkräfte und Institutionen sollen dort passende Angebote finden können. Daneben sollen kindgerechte Online-Angebote ausgebaut werden.

12. Plattform-Bußgelder sollen Kindern zugutekommen

Deutschland will sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Geldbußen der EU-Kommission wegen Verstößen gegen den Jugendmedienschutz für medienpädagogische Maßnahmen eingesetzt werden.

Die Bundesregierung verstehe den Kinder- und Jugendmedienschutz „ausdrücklich als gemeinsame Aufgabe“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren geschützt, zugleich zu einem kompetenten und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten befähigt werden und an der digitalen Welt teilhaben können. Bisher ist das Papier aber lediglich eine Art Fahrplan. Die Umsetzung der Maßnahmen stehe „unter dem Vorbehalt der jeweiligen Zuständigkeit und der verfügbaren Haushaltsmittel“.

Sabine Menkens berichtet über gesellschafts-, bildungs- und familienpolitische Themen.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.