Ein Berliner Gymnasium darf laut einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts das demonstrative Ausüben von Glaubensbekenntnissen wie Gebeten in der Schule verbieten. Der Eingriff sei gerechtfertigt, um den Schulfrieden zu wahren, urteilte das Gericht am Donnerstag. Gegen die Schulordnung des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geklagt.
Der Verein sah darin einen Verstoß gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist aber nicht zugelassen.
Nach Auffassung des Gerichts stellt das Verbot zwar eine Diskriminierung dar – allerdings wiege ein geordneter Schulablauf für alle Schüler schwerer. Die GFF plant, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen, wie sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.
Mit der Entscheidung folgte das Gericht in Teilen der Argumentation des Gymnasiums. Es gebe an der Schule viele religiös bedingte Konflikte. Hinter der Wahrung des Schulfriedens müsse daher die einzelne Religionsfreiheit zurücktreten – auch, wenn das Gericht durchaus eine Benachteiligung von muslimischen Schülern sieht, die islamische Pflichtgebete praktizieren müssen. Gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz verstoße das Verbot im konkreten Fall nicht.
In der Schulordnung heißt es: „Die demonstrative Ausübung von religiösen Riten und extremen politischen Handlungen ist im Interesse des Schulfriedens untersagt.“ Die aktuelle Fassung der Schulordnung ist den Angaben zufolge seit 2023 in Kraft, die beklagte Passage existiert jedoch schon länger. Das Gymnasium werde von mehr als 600 Schülern besucht, die aus 47 Ländern kämen. Die Mehrheit sei muslimischen Glaubens.
Schüler beten heimlich hinter Büschen
Die GFF argumentierte, die Vorschrift treffe de facto nur muslimische Schüler, die das islamische Pflichtgebet verrichten, und verletze damit deren Religionsfreiheit. Das Gericht urteilte, die Vorschrift sei neutral, da sie alle demonstrativ ausgeübten Riten untersage.
Laut GFF beteten Schüler heimlich hinter Büschen und Mülltonnen. Auch sei die Berufung der Schule auf die Wahrung eines Schulfriedens nur sehr vage – einzelne Konflikte würden nicht ausreichen, um von einer Gefahr für den Schulfrieden zu sprechen. Letztlich verstoße das Verbot gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz.
Schulleiter berichtet von Konflikten
Schulleiter Volker Lehmann hingegen bestritt eine Diskriminierung. Er berichtete von Missionierungsversuchen, Bekenntniszwängen und einem Anpassungsdruck an der Schule. An dem Gymnasium seien wiederholt Konflikte aufgetreten. So seien etwa Mädchen ohne Kopftuch verbal angegangen worden, und ein muslimischer Schüler sei während des Ramadans in eine Klasse gekommen und habe gerufen: „Jetzt fasten wir alle.“
Zudem seien von dem Verbot nicht nur Muslime, sondern alle Religionen betroffen. Das islamische Pflichtgebet sei auch still möglich, was erlaubt sei. Dass Schüler versteckt gebetet hätten, sei nicht bekannt, so Lehmann. Ein eigener Gebetsraum könne aus Platzgründen und wegen organisatorischer Hürden nicht gestellt werden.
Mehrheit der Schulen änderte wegen GFF Regeln
Die GFF hatte bereits 2023 Berliner Schulordnungen auf diskriminierende Regelungen überprüft. In der Folge beanstandete sie über 20 Schulordnungen wegen Gebetsverboten, Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof. Die Mehrheit der Schulen lenkte daraufhin ein und änderte ihre Regelungen. Das Diesterweg-Gymnasium hielt jedoch am Verbot fest. Daher reichte der Verein im Oktober vergangenen Jahres eine Verbandsklage ein.
Schon 2011 Klage gegen Gymnasium
Grundsätzlich ist es aber nicht der erste Rechtsstreit der Schule. Bereits 2011 war ein damals 18 Jahre alter muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seinem Ansinnen gescheitert, ein Mal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen. (Az.: BVerwG 6 C 20.10)
Seinerzeit war laut Gericht die Einschränkung der Glaubensfreiheit des Schülers rechtens – öffentliche Ritualgebete hätten in diesem Fall den Schulfrieden gestört. Das Gericht betonte damals, dass die Entscheidung eine Einzelfallentscheidung gewesen sei.
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