Bei Asylanträgen von Migranten, die Ende Juli nach Ceuta gelangt sind, zeichnet sich nach Angaben spanischer Polizeikreise eine Veränderung ab. Inzwischen beriefen sich rund 70 Prozent der jüngsten Antragsteller auf eine Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung in ihren Herkunftsländern, berichtet die spanische Zeitung „ABC“. Bislang seien lediglich fünf Anträge bewilligt worden, bei denen sexuelle Orientierung als Grund für den Schutz angeführt worden sei.

In den ersten 30 Tagen nach der Ankunft hätten viele Antragsteller vor allem wirtschaftliche Gründe für ihre Flucht genannt, darunter Arbeitslosigkeit und den Wunsch nach besseren Lebensbedingungen in Spanien. Mittlerweile sei dagegen eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung die häufigste genannte Angabe.

Polizeikreise vermuten, dass sich unter den Migranten Informationen darüber verbreiten, welche Begründungen die Chancen auf einen Schutzstatus erhöhen könnten. Möglicherweise passten einige Antragsteller ihre Angaben daran an. Auch eine entsprechende Beratung durch Nichtregierungsorganisationen wird von den Beamten als Möglichkeit genannt. Belege für einen systematischen Missbrauch ergeben sich daraus nach Angaben der Polizeigewerkschaft jedoch nicht.

Etwa 95 Prozent der von der Polizei geprüften Anträge stammen demnach von marokkanischen Staatsangehörigen. Die übrigen fünf Prozent entfielen auf Menschen anderer Nationalitäten. Die Ablehnungsquote der bereits bearbeiteten Anträge marokkanischer Staatsbürger wird polizeiintern auf rund 99 Prozent geschätzt.

Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Marokko nach Artikel 489 des Strafgesetzbuches strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Homosexuelle Menschen können deshalb grundsätzlich Gründe haben, in Spanien internationalen Schutz zu beantragen.

Die bloße Erklärung, homosexuell zu sein, reicht für eine Anerkennung als Flüchtling jedoch nicht aus. Die spanischen Behörden müssen prüfen, ob der jeweiligen Person bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland eine begründete Verfolgungsgefahr droht. Ein bereits erlittener Angriff oder eine frühere Festnahme ist dafür nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für einen Schutzstatus erfüllt sind.

Nach Schätzungen halten sich weiterhin rund 10.000 Migranten in der spanischen Exklave an der nordafrikanischen Küste auf. Sie waren am 30. und 31. Juli nach Ceuta gekommen. Durch die Räumung illegaler Lager sei die Zahl deutlich zurückgegangen. Zugleich hielten sich immer weniger Menschen in provisorischen Unterkünften oder in unwegsamem, felsigem Gelände verborgen, um einer Identifizierung zu entgehen.

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