Nach dem islamistisch motivierten Anschlag in Solingen mit drei Toten und acht Verletzten hat die SPD-Landtagsfraktion das Verfassungsgericht NRW eingeschaltet. Die Landesregierung hatte im September 2024 ein Maßnahmenpaket beschlossen. Die Landtagsfraktion der SPD fühle sich schlecht über das Paket informiert. Die Richter sollen darum jetzt klären, ob die Abgeordneten in ihren Rechten verletzt wurden. Verhandelt wird am 10. November, wie der Gerichtshof in Münster mitteilte.

Bei dem am 10. September 2024 verabschiedeten Paket ging es um die Themen Sicherheit, Migration und Prävention. Die SPD-Fraktion sieht ihr Recht auf Unterrichtung verletzt und damit einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Spätestens nach dem Kabinettsbeschluss hätte der Landtag umfassend und schriftlich informiert werden müssen, so die SPD.

Issa al Hassan hätte eigentlich ein Jahr vor dem Anschlag entsprechend den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien rückgeführt werden müssen

Die Landesregierung sieht keine solche Pflicht und verweist auf die Rede des Ministerpräsidenten am 11. September im Landtag. Hendrik Wüst (CDU) habe ordnungsgemäß unterrichtet.

Ein Urteil wird der Verfassungsgerichtshof am 10. November nach der mündlichen Verhandlung noch nicht verkünden.

Bei dem islamistisch motivierten Anschlag auf das „Festival der Vielfalt“ vom 23. August 2024 hatte der Syrer Issa al Hassan drei Menschen getötet und acht Personen verletzt. Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich.

Al Hassan hätte eigentlich ein Jahr zuvor entsprechend den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien rückgeführt werden müssen, die Abschiebung scheiterte jedoch. Er wurde im September 2025 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

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