Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) weist den Renten-Vorstoß von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zurück. Man könne über alles reden, aber es sei kein tragbares Finanzierungsmodell, die Rentenkasse durch Beiträge von Beamten, Abgeordneten und Selbstständigen stärken zu wollen, sagte Frei am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Caren Miosga“. Denn jeder, der in die Rentenkasse einzahle, bekomme entsprechend der Höhe seiner Beiträge auch etwas heraus.

Bas hatte gefordert, dass mehr Menschen an der Finanzierung der Rentenversicherung beteiligt werden müssten; über die Ausgestaltung werde die von der Koalition vereinbarte Rentenkommission beraten. Frei entgegnete auf diesen Vorstoß, für Bas’ Vorschlag finde er „keine Belegstelle im Koalitionsvertrag“. „Das ist nicht ,Common Sense‘ in der Koalition“, sagte er.

Grüner Audretsch: Gesetzliche Rente zur Bürgerversicherung entwickeln

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Monika Schnitzer sagte den Funke-Zeitungen, das Pensionssystem der Beamten zu reformieren und in ein Rentensystem für alle zu überführen, sei sinnvoll. Es löse aber nicht das grundlegende Finanzierungsproblem, denn es komme auf das Zahlenverhältnis der jüngeren zur älteren Generation an. „Und das verschlechtert sich“, sagte Schnitzer, die zu den von der Bundesregierung berufenen Wirtschaftsweisen gehört. Es werde also kein Weg daran vorbeiführen, dass man die Renten- und Pensionsansprüche begrenze und das Renteneintrittsalter erhöhe.

Dem Grünen-Fraktionsvize im Bundestag Andreas Audretsch gehen die von Bas vorgeschlagenen Veränderungen nicht weit genug. „Wir sollten die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln“, sagte er der „Rheinischen Post“. Aber es müsse noch mehr hinzukommen: „Bessere Löhne, mehr Arbeitsbeteiligung von Frauen und mehr Zuwanderung sind die notwendige Basis, um die Einnahmeseite der Rente zu verbessern.“

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist festgehalten, dass das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 gesetzlich festgeschrieben wird. Entsprechende Mehrausgaben sollen mit Steuermitteln ausgeglichen werden. In einer Rentenkommission soll bis zur Mitte der Legislaturperiode eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau geprüft werden.

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