In Paris hat das Verwaltungsgericht die nach massiven Ausschreitungen für Teile der französischen Hauptstadt geltende nächtliche Ausgangssperre für Minderjährige gekippt. Wie der Verein Vigie Liberté am Mittwochabend mitteilte, stuften die Richter das Ausgehverbot in einem Eilentscheid als „schwerwiegenden und offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die Bewegungsfreiheit von Minderjährigen“ ein. Sie gaben damit einem Eilantrag des Vereins statt, der dagegen geklagt hatte.

Die Richter stellten demnach fest, dass der Pariser Polizeipräfekt „keine konkreten Anhaltspunkte“ dafür vorgelegt habe, dass während der in der Verordnung genannten Zeiträume und Tage tatsächlich besondere Gefahr von Minderjährigen unter 18 Jahren ausgehe.

Die Pariser Polizeipräfektur hatte das Ausgehverbot seit dem 19. Oktober verhängt. Es galt seitdem täglich von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Am Montag war die Ausgangssperre verlängert worden. Sie betraf zu diesem Zeitpunkt jedoch nur noch die Place de la République. Ursprünglich sollte sie noch bis Donnerstagmorgen gelten.

Der Erlass verbot allen Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigten, „sich auf öffentlichen Straßen zu bewegen oder dort aufzuhalten“. Untersagt waren nicht angemeldete Versammlungen vor dem Élysée-Palast, der Nationalversammlung und dem Senat sowie rund um Bahnhöfe und auf den Champs-Élysées.

In Frankreich war es am 17. Oktober am Rande friedlicher Großdemonstrationen landesweit zu schweren Ausschreitungen und Plünderungen gekommen. Geschäfte und öffentliche Gebäude wurden zerstört, zahlreiche Einsatzkräfte verletzt. Die französische Regierung macht Gewalttäter aus dem linksextremistischen Milieu und den migrantisch geprägten Vorstädten dafür verantwortlich.

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