Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat mit seiner Enthüllung über die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp eine heftige Debatte ausgelöst: über die Frage, ob die Linke für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin noch geeignet ist – aber auch darüber, ob Journalisten interne Anmerkungen von Politikern veröffentlichen dürfen.

Im Podcast-Gespräch mit Paul Ronzheimer verteidigt Christoph Hickmann, Leiter des „Spiegel“-Hauptstadtbüros, die Entscheidung, auch vertrauliche Anmerkungen der Politikerin zu einem Interview öffentlich zu machen. Und erklärt: Genau dies sei die Aufgabe von Journalisten.

Hintergrund ist ein Interview mit Eralp, die nach dem Wahlsieg der Linken zur Regierenden Bürgermeisterin von Berlin werden will. In internen Anmerkungen zur Autorisierung des Interviews hatte sie Sicherheitsbedenken geäußert. Demnach wollte Elif Eralp vermeiden, den Namen des Terror-Aktivisten Ibrahim Ibrahim zu nennen – aus Angst um ihre Sicherheit.

Die internen Anmerkungen gelangten versehentlich an die Redaktion. Der „Spiegel“ entschied, darüber zu berichten. Eine Entscheidung, die von linker und grüner Seite Kritik auslöste, weil damit persönliche Sorgen der Politikerin öffentlich wurden, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht waren und angeblich ihre Sicherheit gefährden könnten.

„Die Linke ist ein antisemitischer Sumpf“, so Kolumnist Henryk M. Broder nach den „Spiegel“-Enthüllungen über die Berliner Spitzenkandidatin Elif Eralp. Mit ihr als Bürgermeisterin hätte „die Hamas schon einen Fuß in der Tür“.

Für Hickmann überwiegt eindeutig die politische Bedeutung des Vorgangs. Im „Ronzheimer“-Podcast sagte er: „Das heißt, dass eine Frau, die in der Hauptstadt regieren will, sich nicht traut, auf Nachfrage des ,Spiegel‘ einen Namen auch nur zu bestätigen.“ Dies sei „ein Abgrund“, denn „sie hat vor Menschen Angst, (...) mit denen sich ihre Parteifreunde abgeben – und zwar freundschaftlich abgeben.“

Der Fall Elif Eralp: Worin das erhebliche öffentliche Interesse besteht

Genau darin sieht der Journalist ein erhebliches öffentliches Interesse. Auch andere Politiker hätten sicherlich Angst, so der „Spiegel“-Mann: „Der entscheidende Unterschied: Ist diese Angst handlungsleitend? (...) Lässt ein Politiker oder eine Politikerin sich von seiner oder ihrer Angst leiten? Und in dem Moment, wo Eralp nicht mal mehr in einem Interview einen Namen bestätigen kann, lässt sie sich schon – bevor sie Bürgermeisterin ist – von ihrer Angst leiten.“ Zu Ende gedacht hieße es, dass Eralp als Bürgermeisterin womöglich nicht gegen die Personen, die sie fürchtet, vorgehen würde – auch wenn diese gefährlich seien.

Hickmann weiter: „Das ist natürlich spekuliert, aber so muss man es ja zu Ende denken, wenn jemand in dieser Stadt oberste politische Verantwortung trägt. Und da haben wir entschieden: Das ist ein Vorgang von einer solchen Tragweite, dass wir ihn öffentlich machen müssen.“

Die Redaktion habe zwischen der politischen Tragweite und den möglichen Folgen für die Sicherheit der Politikerin abwägen müssen – und dies getan. Den Vorwurf, dass sich die Journalisten diese Entscheidung leicht gemacht hätten, weist Hickmann entschieden zurück: „Man muss sich das ja nicht so vorstellen, dass da eine Runde von abgefuckten, zynischen Journalistinnen und Journalisten sitzt und sagt: ,Geiler Scoop, den wir da haben.‘ Sondern das ist uns nicht leicht gefallen.“

Die Entscheidung des „Spiegels“ im Fall Elif Eralp

Innerhalb der Redaktion sei die Entscheidung dennoch eindeutig gewesen. Hickmann erklärt: „Ich kann nur sagen, das war einhellig.“ Die Redaktion sei überzeugt, dass es ihre Pflicht sei, „die Öffentlichkeit über diesen Vorgang zu informieren“, und dies höher wiege als eventuelle Sicherheitsbedenken. „So schwer uns das fiel. Wir haben damit gehadert.“

Für Hickmann geht es dabei auch um eine grundsätzliche journalistische Aufgabe, nämlich hinter die öffentliche Inszenierung von Politik zu blicken. „Was ist unsere Aufgabe als Journalisten? Immer mal wieder den Mantel der Inszenierung wegzuziehen, dahinter zu gucken und zu sagen: So sieht es übrigens wirklich aus.“

Dass die Anmerkungen ursprünglich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, hält Hickmann allein nicht für ein Argument gegen die Veröffentlichung. Schließlich gehöre es zum Kern investigativer Berichterstattung, Informationen zugänglich zu machen, die eigentlich vertraulich bleiben sollten. „Wir verschaffen uns ja ständig Zugang zu Dokumenten, zu Dingen und zu Stimmen, die alle nur für einen internen Gebrauch bestimmt sind. Anders kommen wir nicht dahin.“

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