Eigentlich klang die Sache dringlich. Ukrainische Flüchtlinge, die neu nach Deutschland kommen, sollten keine Grundsicherung mehr erhalten, sondern die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es sei „wahrscheinlich ein Fehler“ gewesen, Ukrainer praktisch sofort ins Bürgergeld aufzunehmen, sagte CDU-Chef Friedrich Merz noch zu Ampelzeiten mit Blick auf die geringe Arbeitsmarktbeteiligung ukrainischer Flüchtlinge. 2025 vereinbarte die neue schwarz-rote Koalition dann die Reform: Keine Grundsicherung mehr für Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 eingereist sind, nur noch die geringeren Asylbewerberleistungen.

Nur: Beschlossen ist das Gesetz bis heute nicht. Bislang sei mit den Ländern „keine Einigung“ über die Finanzierung erzielt worden, teilte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums WELT mit. Die Bundesregierung werde erneut das Gespräch mit den Ländern suchen. Die wiederum sehen den Bund am Zug und verlangen einen stärkeren Ausgleich für die bei ihnen neu entstehenden Kosten. Das Vorhaben, das der Union im Wahlkampf wichtig war, droht zur Hängepartie zu werden – wenn es nicht komplett scheitert.

Denn wie so oft bei Vorhaben, die Bund und Länder gemeinsam stemmen müssen, geht es ums Geld. Wenn ukrainische Flüchtlinge nur noch Asylbewerberleistungen und nicht mehr Grundsicherung bekämen, würden sie selbst zwar weniger erhalten. Die öffentlichen Haushalte würden durch den geplanten Rechtskreiswechsel aber sehr unterschiedlich entlastet und belastet.

Vor allem der Bund würde sparen, während bei Ländern und Kommunen zusätzliche Ausgaben entstünden. So rechnete das Arbeitsministerium für 2026 mit 759 Millionen Euro Minderausgaben beim Bund. Zugleich kalkulierte es mit 862 Millionen Euro zusätzlichen Ausgaben im Asylbewerberleistungsgesetz bei Ländern und Kommunen. Dafür sah der Gesetzentwurf eine Pauschale vor, die der Bund den Ländern zahlen sollte, ohne allerdings konkrete Zahlen zu nennen. Seitdem ringen Bund und Länder um die Höhe des Ausgleichs.

Bayern unterstütze das Ziel der Reform weiterhin, erklärt ein Sprecher des CSU-geführten Innenministeriums gegenüber WELT. Der Wechsel bedeute für die Länder jedoch zusätzliche Kosten, weil die Grundsicherung vom Bund finanziert werde, die Asylbewerberleistungen hingegen von Ländern beziehungsweise Kommunen. Im Koalitionsvertrag sei deshalb vereinbart worden, dass der Bund die entstehenden Mehrkosten übernimmt. Doch Regeln zur Kostenerstattung sehe der bisherige Gesetzentwurf des Bundes nicht vor. „Eine Einigung über die Kompensation für die Länder konnte noch nicht erzielt werden.“

Auch das SPD-geführte Hamburg pocht auf einen finanziellen Ausgleich. Für das Land seien eine praxistaugliche Umsetzung und eine „auskömmliche Finanzierung durch den Bund entsprechend der Zusage im Koalitionsvertrag“ zentral, sagte ein Sprecher der Hamburger Sozialbehörde WELT. Der Deutsche Städtetag fordert gar die vollständige Übernahme der Mehrkosten durch den Bund. Sollte der Rechtskreiswechsel kommen, müsse der Bund „sämtliche unmittelbaren und langfristigen Mehrbelastungen vollständig und dauerhaft übernehmen“, sagt Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt. Andernfalls würde sich die ohnehin „dramatisch angespannte“ Finanzlage der Kommunen durch den Wechsel weiter verschärfen. In vielen Bundesländern würden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Wesentlichen kommunal finanziert, während die Grundsicherung überwiegend vom Bund getragen werde. Hinzu kämen Gesundheitskosten auf kommunaler Ebene.

Union lehnt Streichung der Reform ab

Noch besser wäre es aus Sicht des Städtetags, die ganze Reform zu kippen: „Der Deutsche Städtetag hat weiterhin erhebliche Bedenken gegen den geplanten Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete und wäre erfreut, wenn dieses Gesetzgebungsvorhaben nicht weiterverfolgt werden würde“, sagte Schuchardt.

Davon will allerdings die Union im Bundestag nichts wissen. „Die Länder haben den Bürgergeld-Bezug unter der Ampel-Regierung kritisiert, weil er schlicht falsche Anreize setzt“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), WELT. „Jetzt ist es an den Ländern, sich endlich zu bewegen, ihre überzogenen Ausgleichsforderungen zu reduzieren und den Weg für den vereinbarten Rechtskreiswechsel freizumachen.“

Der Deutsche Landkreistag positioniert sich weniger grundsätzlich und drängt vor allem auf eine schnelle Einigung. „Das Gesetzgebungsverfahren zum Rechtskreiswechsel für neu einreisende ukrainische Kriegsflüchtlinge kommt nicht voran“, beklagt ein Sprecher. Dazu zähle auch die finanzielle Kompensation der Mehrbelastungen von Ländern und Kommunen durch den Bund. „Das muss zügig im Verhandlungswege zwischen Bund und Ländern zum Abschluss gebracht werden.“

Klar ist: Je länger die Hängepartie andauert, desto größer die Auswirkungen auf betroffene Ukrainer. Solange das Gesetz stockt, können sie bei Bedürftigkeit weiterhin Grundsicherung beziehen. Wer etwa im April 2025 einreiste, kann diese inzwischen seit mehr als anderthalb Jahren erhalten. Erst mit Inkrafttreten der Reform würde er nur noch die niedrigeren Asylbewerberleistungen bekommen. Die bis dahin erhaltenen höheren Leistungen müsste er nicht zurückzahlen.

Relevant ist das für eine beachtliche Gruppe. Wie das Bundesinnenministerium schon im Frühjahr auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mitteilte, waren zum 31. Januar 2026 bereits 182.613 Personen im Ausländerzentralregister erfasst, die seit dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhalten oder beantragt hatten. Das ist der Schutztitel, über den ukrainische Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden. Seither ist die Gruppe weiter gewachsen.

Wäre die Reform schnell umgesetzt worden, hätten schon die mehr als 180.000 Ende Januar erfassten Personen bei Bedürftigkeit seit Monaten nur noch Anspruch auf Asylbewerberleistungen. Doch weil das Vorhaben stockt, können sie weiterhin die höhere Grundsicherung beziehen. Wie groß der Unterschied ausfallen kann, zeigt der Vergleich der Regelsätze: Ein alleinstehender Erwachsener erhält in der Grundsicherung 563 Euro im Monat – nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind es 455 Euro, also 108 Euro weniger im Monat.

Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.

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