Bundesverkehrsminister Steffen Bilger will sich für eine bundesweite Einführung von Handy-Blitzern starkmachen. Der CDU-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Mehr als tausend Unfälle passieren jedes Jahr durch elektronische Geräte wie Handys am Steuer – Tendenz steigend. Das ist eindeutig zu viel. Innovative Technologien wie Handy-Blitzer können erkennen, ob sich ein Fahrer während der Fahrt ablenken lässt und ein Mobiltelefon in der Hand hält. Sie helfen, konsequenter zu ahnden und die Verkehrssicherheit spürbar zu steigern.“

In Rheinland-Pfalz habe man mit den sogenannten Monocams bereits sehr gute Erfahrungen gemacht, sagte Bilger. Für eine bundeseinheitliche Lösung brauche es nun eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz. „Auch auf Wunsch der Bundesländer werde ich mich dafür starkmachen.“

Die Mono-Cam erkennt, wenn jemand am Steuer das Handy benutzt

Zuvor hatte die „Rheinische Post“ über ein Papier zur Verkehrsministerkonferenz in Hohenschwangau in Bayern vor knapp zwei Wochen berichtet. Darin heißt es zu Handy-Blitzern, das Bundesverkehrsministerium stehe einer Prüfung offen gegenüber, eine bundesgesetzliche Regelung im Straßenverkehrsgesetz zu schaffen. Das Ministerium teile die Ansicht, dass moderne Überwachungstechnologien ein erhebliches Potenzial besitzen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Monocam

Laut ADAC wird an einer Autobahnbrücke eine hochauflösende, schräg nach unten gerichtete Kamera angebracht, die durch die Frontscheibe in das Auto hinein fotografiert. Das Monocam-System achtet auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrers und auf dessen entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus. Anschließend bewerten geschulte Polizisten die Bilder.

Bußgelder

Wer am Steuer beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Gefährdung oder dem Verursachen eines Unfalls steigt das Bußgeld auf 150 beziehungsweise 200 Euro an. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Telefonieren während der Fahrt ist laut ADAC nicht grundsätzlich verboten. Telefonate über eine Freisprechanlage, ein fest installiertes Fahrzeug-System oder ein Bluetooth-Headset sind erlaubt. Verboten ist es aber, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen oder ans Ohr zu halten.

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