Die Bundeswehr hat zwischen 2023 und 2025 insgesamt 724 Fälle, bei denen Soldatinnen oder Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung beschuldigt waren, an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben. Sexuelles Fehlverhalten könne bereits unterhalb der Strafbarkeitsschwelle einen Verstoß gegen die soldatischen Pflichten darstellen und zu einem gerichtlichen Disziplinarverfahren führen, teilte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Freitagsausgaben) mit.
Die Sprecherin erklärte weiter, dass zwischen 2024 und 2026 insgesamt 452 Verfahren wegen sexuellen Fehlverhaltens durch die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft eingeleitet worden seien. Davon seien bis zum 4. November dieses Jahres 163 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen worden – in 84 Fällen durch Einstellung. Dabei würden bei der Bildung einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme sämtliche zum Zeitpunkt der Entscheidung nachgewiesenen Pflichtverletzungen herangezogen, fügte sie hinzu. Eine davon könne sexuelles Fehlverhalten sein.
Die Bundeswehr hat seit Jahren mit einer wachsenden Zahl von Meldungen über sexuelles Fehlverhalten zu tun. Zuletzt wurden davon nur die Skandale an den Standorten Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) und Weißenfels (Sachsen-Anhalt) einer größeren Öffentlichkeit bekannt.
Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr hat infolge dieser Entwicklung eine Dunkelfeldstudie in Auftrag gegeben, um einen Gesamtüberblick über das Problem zu bekommen. Dabei wurden alle Soldatinnen zu ihren persönlichen Erfahrungen befragt. Die Studie soll abgeschlossen sein. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) stellt sie in der nächsten Sitzung des Bundestags-Verteidigungsausschusses am Mittwoch nächster Woche vor. Vorher wird die Truppe über die Ergebnisse informiert.
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