Der Bundesrat setzt sich für die Möglichkeit ein, zwei Mütter in einer Geburtsurkunde einzutragen. Die Ungleichbehandlung von Partnerschaften zweier Frauen gegenüber Frau-Mann-Partnerschaften in Bezug auf die Elternschaft solle abgeschafft werden, heißt es in einer Entschließung der Länderkammer, die am Freitag in Berlin verabschiedet wurde. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darin, eine entsprechende Änderung des Abstammungsrechts einzuleiten.
Hintergrund ist, dass nach bisheriger Rechtslage bei der Geburt eines Kindes nicht zwei Frauen zusammen als Eltern registriert werden können. Nur die Frau, die das Kind zur Welt bringt, wird als Mutter eingetragen. Die andere muss das Kind als Stiefkind adoptieren. Der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte eine Klage eines lesbischen Paares gegen diese Praxis im November abgewiesen.
Trotzdem sehen die SPD-regierten Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in der aktuellen Regelung eine „Belastung“ und eine „Phase der rechtlichen Unsicherheit“, wie es in der Entschließung heißt. Weiter stellt der Bundesrat fest, „dass es im Sinne des Kindeswohls und der Wahrung der Grundrechte allen Kindern ermöglicht werden muss, unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern, unmittelbar nach ihrer Geburt zwei rechtliche Eltern zu haben“.
Im Abstammungsrecht wird bei verheirateten Frau-Mann-Paaren automatisch der Ehemann als Vater eingetragen, wenn die Frau ein Kind bekommt. Das ist sogar dann zunächst der Fall, falls der Ehemann gar nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Bei unverheirateten Paaren kann der Mann die Vaterschaft anerkennen, auch schon vor der Geburt. Möglich ist auch, dass „Vater unbekannt“ in der Geburtsurkunde steht.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Ampel-Koalition eine Reform des Abstammungsrechts angestoßen, die auch die rechtliche Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien vorsah. Zur Verabschiedung kam es vor dem Zerbrechen der Koalition nicht mehr.
Beeinflusst wird das Abstammungsrecht auch durch das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition. Danach kann zum Beispiel eine biologische Frau beim Standesamt ihr Geschlecht auf männlich ändern lassen. Wenn sie anschließend ein Kind gebärt, wird sie dennoch als Mutter in der Geburtsurkunde eingetragen. Das entschied der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren im Fall eines „Trans-Mannes“ aus Berlin.
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