- Das BSW scheiterte mit zwei Klagen wegen angeblicher Benachteiligung im Wahlrecht.
- Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen ab, da das BSW weder beim Thema Neuauszählung noch bei der Stimmzettel-Reihenfolge eine klare Benachteiligung nachweisen konnte.
- Die Partei hatte bei der Bundestagswahl knapp die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei Verfassungsklagen gegen den Bundestag gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Anträge am Dienstag als unzulässig zurück, weil sie nicht hinreichend begründet wurden.
Die Partei hatte kritisiert, dass es keine Möglichkeit gebe, eine Neuauszählung der Stimmen zu verlangen, wenn eine Partei knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Außerdem forderte sie eine andere Regelung für die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel (Az. 2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25). Das BSW sah sich dadurch im Nachteil gegenüber anderen Parteien.
Beurteilung des Gerichts
Das Gericht sah jedoch keine ausreichende Begründung für eine mögliche Benachteiligung. Beim Vorwurf, es fehle ein Recht auf Neuauszählung bei knappem Verfehlen der Fünf-Prozent-Hürde, erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass der Bundestag bei der Gestaltung des Wahlrechts viele Freiheiten habe. Die Partei habe nicht überzeugend dargelegt, warum der Gesetzgeber ausnahmsweise dazu verpflichtet gewesen wäre, ein solches Gesetz zu erlassen.
Auch die Kritik an der Gestaltung der Stimmzettel hielt das Bundesverfassungsgericht für unbegründet. Das BSW habe die geltende Regelung falsch dargestellt. Laut Bundeswahlgesetz richtet sich die Reihenfolge der Parteien nach den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl – nur bei neuen Parteien, wie dem BSW, wird alphabetisch sortiert. Eine Benachteiligung sei daher nicht erkennbar.
Hintergrund
Die Partei war im Januar 2024 gegründet worden und hatte bei der Bundestagswahl 2025 laut endgültigem Ergebnis 4,981 Prozent der Zweitstimmen erreicht. Damit blieb sie knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde und zog nicht in den Bundestag ein. Die Klagen sollten unter anderem eine Neuauszählung noch vor Feststellung des endgültigen Ergebnisses erzwingen, was das Gericht bereits im März abgelehnt hatte.
AFP (jst)
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