Bei einer Bürgergeld-Reform hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach eigenen Worten Familien im Blick. „Eine rote Linie sind für mich Haushalte mit Kindern“, sagte Bas dem „Stern“. „Da kann man nicht einfach auf Null sanktionieren, wie es sich einige erträumen.“
Es müsse für Beschäftigte in Jobcentern zugleich einfacher werden, Sanktionen einzusetzen. „Und sie müssen schneller kommen und, wo nötig, auch verschärft werden.“ Wer Leistungen erhalte, habe eine Mitwirkungspflicht. „Wer Termine beim Jobcenter grundlos ausfallen lässt, muss schnell und klar sanktioniert werden. Das ist sonst unfair gegenüber allen, die sich anstrengen.“
Die Koalitionspartner Union und SPD eine „das Ziel, die Grundsicherung weiterzuentwickeln und treffsicherer zu machen“. Bas betonte: „Ich kann die Geldleistung, die Menschen ohne Arbeit erhalten, ja nicht abschaffen – nichts anderes ist das Bürgergeld.“ Sie werde die Grundsicherung also nicht abschaffen, weil das auch gar nicht gehe. Aber: „Ich kann den Begriff Bürgergeld abschaffen. Das Wort dafür ist schließlich erst mal egal.“
Bas kündigte an, gegen Betrug bei Sozialleistungen vorzugehen. „In Deutschland gilt: Wer nicht genügend Geld für sich und seine Familie verdient, kann ergänzend Bürgergeld beantragen. Es gibt jedoch ausbeuterische Strukturen, die Menschen aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland locken und ihnen Mini-Arbeitsverträge anbieten. Gleichzeitig lassen sie diese Menschen Bürgergeld beantragen und schöpfen die staatlichen Mittel dann selbst ab! Das sind mafiöse Strukturen, die wir zerschlagen müssen.“
Hierfür brauche es einen besseren Datenaustausch, um großangelegten Sozialleistungsmissbrauch wirksam zu bekämpfen. Bund, Länder und Kommunen müssten zusammenarbeiten.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das bisherige Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung für Erwerbssuchende umzugestalten. Vermittlung in Arbeit soll bei arbeitsfähigen Menschen Vorrang haben. Vorgesehen ist dazu die Beseitigung von Vermittlungshürden. Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollen im Sinne des Prinzips „Fördern und Fordern“ verschärft werden.
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