• Schon in der Vergangenheit hat es in Sachsen Probleme damit gegeben, Schöffengremien zu besetzen.
  • Eine Übergangsregelung soll es ermöglichen, dass Schöffen bei einer Blockade vorübergehend im Amt bleiben.
  • Eine Reform könnte auch die jährliche Besetzung nur eines Teils des Gremiums sein.

Constanze Geiert will Thüringer Verhältnisse verhindern. Dort stellt die als gesichert rechtsextrem geltende AfD mehr als ein Drittel der Abgeordneten. Und verhindert mit dieser Sperrminorität, dass Richter-Kandidaten der demokratischen Parteien ins Amt kommen.

Ein Szenario, das überall möglich sei, wo Zweidrittelmehrheiten erforderlich sind, sagt die sächsische Justizministerin: "Die Gefahr besteht und deshalb müssen wir das Recht an der Stelle resilient machen und vor solchen Situationen möglichst in Zeiten schützen, in denen man es noch schützen kann."

Wahlausschüsse schon jetzt gefährdet

Die Sorge scheint begründet. Schon bei der vergangenen Wahl 2023 kamen die Wahlausschüsse für die Schöffen teils nur mit Ach und Krach zustande: In Dresden und Leipzig konnten sich die Stadträte monatelang nicht auf ein vollständiges Gremium einigen. Ein Desaster ist also möglich, sagt Geiert. "Und deshalb wollen wir es durch die Schaffung einer Übergangsregelung ermöglichen, dass Schöffen auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bleiben können."

Übergangsregelung: "Geschäftsführende" Schöffen

Bis neue gewählt sind, würden die Schöffen dann ihr Richteramt weiter ausüben, sozusagen geschäftsführend wie Ministerinnen oder der Bundeskanzler. Das sei wichtig, weil eine Justiz, die keine Urteile sprechen könne, unter Umständen bedeute, dass Straftäter freikommen.

Die Schöffenverbände selbst begrüßen die Initiative. Marko Goschin, Vorsitzender des Vereins ehrenamtlicher Richter Mitteldeutschlands, gibt aber zu bedenken: Auch längere Blockaden seien möglich. Schöffen wären dann womöglich gezwungen, ihr Amt weit länger auszuüben: "Amtsperioden von sieben oder acht Jahren oder vielleicht sogar von zwei Amtsperioden mit einer Wahl, das können wir denen eigentlich nicht zumuten." Da müsse es grundsätzlichere Maßnahmen geben, um sicherzustellen, dass niemand über Gebühr beansprucht werde. Es sei ein Pflichtehrenamt, das man nicht ohne weiteres abgeben könne.

Entzerrrung der Wahlen durch teilweise Neuwahl des Gremiums

Zudem würde wohl auch die Legitimation der Schöffen schwinden, je länger eine solche Übergangslösung dauere. Eine echte Lösung brauche zusätzliche Schritte.

Goschin plädiert deshalb dafür, die Wahlen zu entzerren: "Anstatt alle fünf Jahre alle Schöffinnen und Schöffen zu wählen, könnte man zum Beispiel jedes Jahr nur ein Fünftel wählen und so auch flexibler auf den Bedarf und eventuelle Probleme wie Blockaden reagieren."

Vorschlag soll die Justizministerkonferenz erreichen

Constanze Geiert, die ab heute für eine Reform bei ihren Justizminister-Kollegen werben will, findet den Vorschlag durchaus bedenkenswert. Und stellt in Aussicht, die Idee auf der Justizministerkonferenz anzusprechen. Ein echter Gesetzentwurf aber müsse letztlich ohnehin von der Bundesregierung kommen, sagt Geiert: "Ich setze da wirklich darauf, dass auch die Bundesjustizministerin [Stefanie Hubig, SPD, d. Red.] die auch als Gast an der Justizministerkonferenz teilnehmen wird, diese Vorschläge aufgreifen und umsetzen wird."

Und zwar am besten, da sind sich ehrenamtliche Richter und Ministerin Geiert einig: noch rechtzeitig vor der nächsten Schöffenwahl 2028.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.