Die Bundesregierung hat ein erstes milliardenschweres Steuerpaket zur Entlastung der Wirtschaft beschlossen. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht, wie die Regierung in Berlin mitteilte. So sollen vor allem Unternehmen für die Jahre 2025 bis 2029 um fast 46 Milliarden Euro entlastet werden.

Das Gesetzespaket von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) soll Firmen Anreize für Investitionen geben - unter anderem durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Elektrofahrzeuge. Die Superabschreibungen sollen für drei Jahre gelten – 2025, 2026 und 2027. Ab 2028 soll dann die Körperschaftssteuer schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032 sinken. Das soll den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und den Standort Deutschland aufwerten.

Etwa in dieser Höhe müssen Bund, Länder und Kommunen geringere Steuereinnahmen einkalkulieren, was noch zu Widerstand im Bundesrat führen kann. Im Bundestag ist die erste Beratung über das Paket bereits am Donnerstag vorgesehen. Geht es schnell, könnten bis zur Sommerpause alle nötigen Beschlüsse im Parlament erfolgen.

Die Pläne in der Übersicht:

Sonderabschreibungen: Unternehmen sollen Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen vorübergehend schneller abschreiben können. Vorgesehen sind Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent. Die Ausweitung dieser sogenannten degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) soll zeitlich befristet von Juli 2025 bis Ende 2027 gelten, um die Rentabilität von Investitionen zu erhöhen.

Elektroautos: Als Entlastung und zugleich, um die Industrie zu unterstützen, ist für den Kauf neuer E-Autos eine weitere befristete Sonderabschreibungsregelung geplant. Unternehmen sollen von Juli 2025 bis Ende 2027 direkt für das Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können. Für die verbleibenden 25 Prozent erfolgt die Abschreibung schrittweise in den folgenden Jahren. Die Bruttopreisgrenze für förderfähige Fahrzeuge wird zudem von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.

Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer wird auf die Gewinne juristischer Personen erhoben, also einer Aktiengesellschaft oder GmbH. Der Steuersatz soll hier ab Anfang 2028 bis 2032 in fünf Schritten von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent reduziert werden. Pro Veranlagungsjahr soll der Steuersatz um einen Prozentpunkt sinken. Ziel ist es, die Steuerlast zu verringern, um den Unternehmen mehr finanziellen Spielraum zu geben.

Einkommensteuer: Der sogenannte Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne einkommensteuerpflichtiger Unternehmen sinkt von derzeit 28,25 Prozent in drei Stufen bis zum Veranlagungszeitraum 2032 auf 25 Prozent. Dies betrifft vorwiegend kleinere Betriebe, die keine AG oder GmbH sind.

Forschungszulage: Die bestehende Forschungszulage für Unternehmen soll großzügiger ausgestaltet werden, um Investitionen in die Forschung attraktiver zu machen. Dazu sollen die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet werden.

Finanzielle Auswirkungen: Das Volumen der Steuerentlastungen pro Veranlagungsjahr steigt in den kommenden Jahren sukzessive an und soll 2027 die Marke von elf Milliarden Euro überschreiten. Das gesamte Entlastungsvolumen im Zeitraum von 2025 bis 2029 wird in dem Gesetzentwurf mit 45,8 Milliarden Euro angegeben.

Da die Maßnahmen in der Regel erst mit einer zeitlichen Verzögerung greifen, verteilt sich die Wirkung auf die Kassen der öffentlichen Haushalte anders. Zunächst sind hier die Steuerausfälle deutlich geringer. Für das Kassenjahr 2027 steigen sie auf knapp zehn Milliarden Euro und für 2029 dann auf gut 17 Milliarden Euro. Davon entfallen dann 7,4 Milliarden Euro auf den Bund, 6,7 Milliarden Euro auf die Länder und 2,9 Milliarden Euro auf die Kommunen. Aus Ländern und Kommunen gibt es daher Kritik an dem Entlastungspaket und Forderungen nach Kompensationen.

Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger: Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, die nicht zugleich Unternehmerinnen oder Unternehmer sind, enthält das Paket zunächst nicht. Die Regierung plant hierfür allerdings weitere Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.