Seit den Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts über die Rechtswidrigkeit von Zurückweisungen dreier Migranten werden die beteiligten zwei Richterinnen und ihr Kollege diffamiert und bedroht. Das teilte der Deutsche Richterbund, Landesverband Berlin, am Donnerstag mit.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Verein der Verwaltungsrichter in Berlin heißt es, Kritik an gerichtlichen Entscheidungen werde durch das Recht zur freien Meinungsäußerung geschützt. Sie sei wichtig für die demokratische Diskussion und unterstütze die Entscheidungsfindung anderer Gerichte.
Etwas anderes gelte für persönliche, diffamierende Angriffe auf Richter. „Sie sind ein Angriff auf den Rechtsstaat und damit auf uns alle. Das geht zu weit“, teilten die Berufsverbände mit.
Die Justiz mit ihren verschiedenen Spruchkörpern und Rechtsmittelinstanzen sorge für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie ausgewogene und gerechte Entscheidungen. Richter müssten für diese Aufgabe unbedingt gegenüber Bedrohungen und Einschüchterungen geschützt werden: „Nur so können sie ihre Aufgabe unabhängig wahrnehmen.“
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Es erklärte die Zurückweisungen für rechtswidrig. Die Bundesregierung betonte im Anschluss, dass es sich bei dem Gerichtsurteil nur um eine Einzelfallentscheidung handele. Für die drei Somalier soll es nun ein Asylverfahren geben, betonten mehrere Kabinettsmitglieder nach dem Urteil.
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