Kontakt- und Ausgangssperren, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, Begrenzung der Teilnehmerzahl von Zusammenkünften: Auf die Corona-Pandemie hat die Staatsregierung Anfang 2021 mit umfangreichen Maßnahmen reagiert.

Diese waren nach einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in weiten, aber nicht allen Teilen verfassungskonform.

Die Corona-Schutzverordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021 seien mit zwei Ausnahmen verfassungsgemäß gewesen, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Leipzig, Matthias Grünberg. Die Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Eheschließungen und Beerdigungen sowie die nächtliche Ausgangssperre hätten gegen die sächsische Verfassung verstoßen.

Laut Gericht waren die Beschränkungen der Teilnehmerzahlen bei Eheschließungen und Beerdigungen nicht an die Inzidenz angeknüpft. Zudem habe es an einem Ausgleich zwischen dem Schutz von Leben und Gesundheit und der besonderen Bedeutung dieser Ereignisse für das familiäre Miteinander gefehlt. Für eine nächtliche Ausgangssperre habe die zugrunde gelegte Gefahrenprognose keine ausreichende Grundlage geboten, begründeten die Verfassungshüter ihre Entscheidung.

Dagegen beanstandeten die Richter alle anderen Maßnahmen nicht, darunter die Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Versammlungen, bei Kontakten im öffentlichen und privaten Raum. Die Anträge zu anderen Maßnahmen, etwa die Schließung von Gaststätten und körpernahen Dienstleistungsbetrieben sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, hatte der Verfassungsgerichtshof nicht zugelassen.

Sachsen war Anfang 2021 Corona-Hotspot

Anfang 2021 war Sachsen in der Corona-Pandemie der negative Spitzenreiter in Deutschland und hatte die höchste Sieben-Tage-Inzidenz aller Bundesländer. Tagelang lag nach Angaben des Robert Koch-Instituts dieser Wert - die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche - über 300. Täglich starben laut sächsischem Sozialministerium oftmals mehr als 100 Menschen an oder mit dem Coronavirus im Freistaat. Dann traten die beiden verschärften Verordnungen in Kraft.

38 Landtagsabgeordnete der AfD hatten in dem sogenannten Normenkontrollverfahren erreichen wollen, dass die beiden Vorschriften der Corona-Schutzverordnungen für verfassungswidrig erklärt werden. In der mündlichen Verhandlung hatte deren Prozessvertreter erklärt, dass die Staatsregierung ohne wissenschaftlich basierte Grundlagen einschneidende Regelungen für die Bevölkerung getroffen habe. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und deren Zusammenhang mit dem damaligen Infektionsgeschehen nicht ersichtlich gewesen.

Der Vertreter der Staatsregierung hatte zwar eingeräumt, dass es unerfreuliche, bisweilen auch harte Maßnahmen gewesen seien. Es sei aber das Ziel verfolgt worden, bestmöglich Leben und Unversehrtheit der Menschen zu schonen. Zudem sei damals die Zeit für umfassende, wissenschaftlich basierte Grundlagen nicht vorhanden gewesen. Später gewonnenes Wissen könne man den Verordnungen nun nicht zum Vorwurf machen.

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