Der evangelische Berliner Bischof Christian Stäblein hat sich mit den drei somalischen Migranten getroffen, die Anfang Mai an der deutsch-polnischen Grenze zurückgewiesen worden waren – und die gegen diese Entscheidung juristisch vorgegangen sind. Deren Schicksal bewege ihn, erklärte der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Donnerstag. Stäblein sprach von drei „sehr jungen Menschen, die schwer an dem tragen, was sie in ihrer Heimat und auf der Flucht erfahren haben“.

Bei den Betroffenen handelt es sich um eine Frau und zwei Männer, die am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei zurückgewiesen wurden, nachdem sie ein Asylgesuch gestellt hatten. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Anfang Juni entschieden, dass die Zurückweisung an den Grenzen rechtswidrig war, wenn nicht gemäß dem europäischen Dublin-Abkommen geprüft wird, welcher EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Die Bundesregierung will an den Zurückweisungen festhalten.

Der Bischof sagte zu seinem Treffen mit den drei Somaliern: „Wenn ich ihre Lebensgeschichten höre und ihre Verletzlichkeit spüre, dann trifft es mich, dass Menschen, die Schutz suchen, an unseren Grenzen abgewiesen werden.“ Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts habe bestätigt, dass es rechtswidrig war, sie trotz des Asylantrages zurückzuweisen. Stäblein fügte hinzu: „Ich sehe die Bundesregierung in der Verantwortung, auf dieses Urteil mit Selbstprüfung zu reagieren.“ Es gehe um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.

Die drei Somalier waren nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück nach Berlin gereist – obwohl das Gericht feststellte, dass die drei Migranten keinen Anspruch auf Einreise im rechtlichen Sinne hätten. Das Prüfverfahren, wer für ein Asylgesuch zuständig sei, könne „vielmehr auch an der Grenze durchgeführt werden“. Nur wenn sich die deutschen Behörden „an einer Durchführung des Dublin-Verfahrens an der Grenze“ gehindert sehen sollten, entstünde im Ergebnis ein Anspruch auf Einreisegestattung, heißt es im Beschluss – um das Verfahren nach Weiterleitung an die Aufnahmeeinrichtung durchzuführen.

Wie genau die drei Personen nach Berlin gelangten, ist bislang unklar. Offen bleibt, ob Helfer oder Schleuser hinter ihrer Weiterreise stecken. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte im Zuge des Falls Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.