Nach erheblicher Kritik in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Fraktionschef Jens Spahn die Unions-Abgeordneten zur Zustimmung zu den Kandidatinnen der SPD für das Verfassungsgericht aufgerufen. Mit der SPD sei der Kompromiss vereinbart worden, dass die umstrittene Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werde, sagte Spahn am Montagabend nach Teilnehmerangaben.
Zuvor habe es in der Fraktion eine intensive Diskussion zu der Kandidatin Brosius-Gersdorf gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Mehrere Abgeordnete hätten ihre Bedenken angesichts der Positionen von Brosius-Gersdorf zum Abtreibungsparagrafen 218a und dem Schutz des Lebens geäußert. Die Fraktionsführung habe betont, dass sie die Bedenken verstehe. Der Kompromiss sei aber in Abwägung zu einem möglichen Scheitern der Richterwahl als Ganzes die bessere Alternative. Spahn habe auch davor gewarnt, dass der Bundestag bei einem Scheitern der Wahl möglicherweise dauerhaft die Wahlen von Verfassungsrichtern an den Bundesrat übertrage.
Am Freitag stimmt der Bundestag über drei Nachbesetzungen für das Karlsruher Gericht ab. Die CDU hat den Arbeitsrichter Gunther Spinner nominiert, die SPD die Professorinnen Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Dafür müssten angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse Union, SPD, Grüne und Linke zusammenstimmen, um ein Votum ohne AfD-Stimmen zu erreichen. Die Union will nicht mit den Linken verhandeln, die ihrerseits Zugeständnisse von CDU/CSU für künftige Richterwahlen fordert. Die AfD wiederum will den CDU-Kandidaten mitwählen. Stimmt die Linke bei Spinner nicht zu, die AfD aber schon, könnte am Freitag erstmals ein Verfassungsrichter nur mit den nötigen Stimmen der rechtspopulistischen Partei gewählt werden.
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