Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat 5000 Euro an seine Partei nachzahlen müssen, weil er über mehrere Jahre seine Mandatsträgerabgabe nicht vollständig entrichtet hat. Er habe „die Differenz, die ich als stellvertretender Fraktionsvorsitzender zusätzlich hätte abführen müssen, versehentlich nicht angewiesen“, sagte Spahn dem „Handelsblatt“. „Das ist mir durchgegangen.“

Spahn hat zwar die in der Parteisatzung seines Landesverbands festgelegte Grundabgabe für Bundestagsabgeordnete von 730 Euro gezahlt, wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Rechenschaftsberichte der CDU der Jahre 2022 und 2023 berichtete. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender hätte er aber 870 Euro und damit 140 Euro mehr im Monat zahlen müssen.

Spahn sagte der Zeitung, auch 2024 nur den Grundbetrag gezahlt zu haben. „Den Fehlbetrag von rund 5000 Euro habe ich sofort nach Kenntnis nachgezahlt“, sagte er der Zeitung mit Blick auf die drei Jahre.

Spahn sagte dem „Handelsblatt“ weiter, als Fraktionsvorsitzender zahle er seit seiner „Wahl im Mai die entsprechend höhere Abgabe“. Die Parteisteuer für den Fraktionsvorsitzenden beläuft sich auf 1200 Euro im Monat und liegt damit ähnlich hoch wie die eines Bundesministers.

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