Die Bundesregierung hat den Bundeshaushalt für 2026 auf den Weg gebracht, der zu einem beträchtlichen Teil durch neue Schulden finanziert werden soll. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Etatentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil und den Finanzplan bis 2029.
Bei Ausgaben von 520,5 Milliarden Euro im Kernhaushalt sind für das kommende Jahr neue Schulden von 174,3 Milliarden Euro vorgesehen. Das wären rund 31 Milliarden Euro mehr als 2025 geplant. Als Gründe für die hohe Verschuldung werden höhere Investitionen und steigende Verteidigungsausgaben genannt.
Angesichts einer dreistelligen Milliardenlücke im Finanzplan ab dem Jahr 2027 rief Klingbeil in der Kabinettsvorlage alle Ministerien zu strikter Ausgabendisziplin und einer grundlegenden Überprüfung ihrer Aufgaben auf. „Das bedeutet nicht nur, auf Ausgabenwünsche verzichten zu müssen, sondern auch, Bestehendes zu hinterfragen“, heißt es in der Vorlage.
Klingbeil will um 12.30 Uhr eine Pressekonferenz zum Kabinettsbeschluss abhalten.
Bemerkenswert an dem Haushaltsbeschluss ist, dass die Bundesregierung im kommenden Jahr offenbar weniger für das Bürgergeld ausgeben muss als dieses Jahr. Für die Regelsätze sind 2026 rund 28,1 Milliarden Euro veranschlagt, nach 29,6 Milliarden im laufenden Jahr. Der Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Bürgergeldbezieher soll mit 13 Milliarden Euro konstant bleiben.
„Die Bundesregierung erwartet eine allgemeine Belebung des Arbeitsmarktes“, heißt es in den Erläuterungen zum Haushaltsentwurf. Das führe „zu einer sinkenden Anzahl“ an Menschen im Bürgergeldbezug und damit auch zu niedrigeren Ausgaben.
Weiter steigen sollen derweil die Leistungen des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung. Vorgesehen sind für 2026 rund 127,8 Milliarden Euro, nach 122,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr. „Bis zum Jahr 2029 steigen die Bundesleistungen auf insgesamt rund 154,1 Milliarden Euro an“, heißt es im Entwurf. Dabei sei unter anderem die Ausweitung der sogenannten Mütterrente berücksichtigt, die für 2027 geplant ist.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.