Der seit Jahren steigende Sozialetat des Bundes wird nach Erwartung des Bundesrechnungshofs bis 2029 noch einmal um rund 29 Milliarden Euro im Jahr wachsen. Die Kontrollbehörde fordert deshalb eine bessere Umsetzung bereits gestarteter und angedachter Reformen, darunter die schnellere Vermittlung von Menschen aus dem Bürgergeld in Arbeit. Dies geht aus einem Bericht des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
Demnach wuchs der Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales von 129 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 182 Milliarden Euro im vergangenen Jahr – um 40 Prozent binnen neun Jahren. Die Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende – heute Bürgergeld – stieg den Angaben zufolge um die Hälfte. Beide Steigerungsraten lagen über dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 35 Prozent.
Für das laufende Jahr sind 190,3 Milliarden Euro eingeplant. Der Rechnungshof erwartet angesichts der bereits bekannten Pläne etwa für die Sicherung des Rentenniveaus und die Mütterrente sowie für Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit eine Steigerung auf 219,2 Milliarden Euro im Jahr 2029.
„Reformbemühungen konnten nicht vollends überzeugen“
Kritisch bewertet der Rechnungshof frühere Ankündigungen großer Einsparungen durch schnellere Vermittlung von Bürgergeldempfängern in Arbeit. „Reformbemühungen konnten bisher nicht vollends überzeugen“, heißt es in dem Bericht. „So erreichte der Jobturbo seine Einsparerwartungen beim Bürgergeld und den Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht.“
Der Jobturbo sollte unter anderem Geflüchtete aus der Ukraine schneller aus dem Bürgergeld in Jobs bringen. Das gelang zum Teil – die Beschäftigungsquote der Ukrainer wuchs von 24,8 Prozent im Oktober 2023 auf nun 33,2 Prozent. Die Einsparerwartung von einer Milliarde Euro für 2024 habe sich aber nicht erfüllt, resümiert der Rechnungshof.
Auch gelinge es den Jobcentern nach wie vor nicht hinreichend, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu aktivieren, kritisieren die Rechnungsprüfer. Damit bleiben vorhandene Beschäftigungspotenziale ungenutzt. Mitverantwortlich aus Sicht des Rechnungshofs: „Defizite im Vermittlungsprozess“.
Hier sehen die Prüfer Handlungsbedarf. „Künftige Reformbemühungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollten daher beispielsweise den Arbeitskräftebedarf und die Beschäftigungspotenziale besser zusammenbringen, die Steuerung durch den Bund neu regeln und das Fördern und Fordern bestmöglich zusammenwirken lassen.“
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