Nach der Gerichtsentscheidung über die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 warnt Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer vor Schadenfreude.

Die Kosten für das angeblich am besten geplante Projekt der Deutschen Bahn hätten sich in den vergangenen Jahrzehnten verdreifacht und die Bahn müsse laut Gerichtsentscheid selbst zahlen, schreibt Palmer in einem Post auf Facebook, versehen mit dem Stichwort „unterirdisch“. Weiter führte er aus: „Darüber könnte man sich ja freuen, wenn das nicht hieße, dass die Bahnkunden am Ende für den Unsinn aufkommen müssen.“

Das Ganze sei ein „Trauerspiel“, schreibt Palmer (parteilos), der als früherer Grünenpolitiker lange als Stimme der Bahnhofsgegner auftrat, auf Facebook. „Selten gab es eine größere Fehlentscheidung“, kritisiert er Planung und Bau des Bahnprojekts. „Mit 13 Milliarden hätte man eine 1a Bahn in ganz Baden-Württemberg hinbekommen.“

Mindestens 6,5 Milliarden Euro Mehrkosten

Nach der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim muss die Bahn die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts alleine tragen. Damit dürften Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro bei der Bahn hängen bleiben.

Insgesamt geht es um 4,7 Milliarden Euro Mehrkosten, die das Land Baden-Württemberg und seine Partner tragen sollten; die DB selbst wollte 2,5 Milliarden Euro mehr zahlen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dieses Ansinnen bereits Anfang Mai 2024 abgewiesen, dagegen stellte die Bahn Antrag auf Zulassung der Berufung. Diesen Antrag lehnte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1. August ab. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart sei damit „bestätigt und rechtskräftig“.

Die Planungen für das Projekt, die einen neuen Hauptbahnhof, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken im Raum Stuttgart vorsehen, sind inzwischen fast 30 Jahre alt. Bei Baubeginn waren die Kosten auf drei Milliarden Euro beziffert und die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Wegen Verzögerungen stiegen die Kosten massiv an; insgesamt wird laut Verwaltungsgerichtshof mittlerweile von insgesamt 11,8 Milliarden Euro ausgegangen.

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