Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) plant eine Klage gegen die Bundesrepublik wegen der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern.
Der vom Staat an die Kassen gezahlte Pauschalbeitrag für Menschen im Bürgergeldbezug sei nicht kostendeckend, erklärte der Verband am Donnerstag. Die Finanzierungslücke summiere sich auf etwa zehn Milliarden Euro im Jahr.
Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen derzeit für jedes Mitglied im Bürgergeldbezug einen pauschalen Beitrag von 133,17 Euro im Monat; der Betrag wird in der Regel jährlich angepasst. Ein vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenes Gutachten hatte für das Jahr 2022 ergeben, dass die damalige Pauschale fast dreimal so hoch hätte sein müssen, um die Ausgaben für die Versorgung der Bürgegeldbezieher zu decken.
Die Entscheidung, in der Sache vor Gericht zu ziehen, fällte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes den Angaben zufolge am Donnerstag. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Die Behörde mit Sitz in Bonn verwaltet den Gesundheitsfonds, in dem die Mittel zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenfließen. Zuständig für das Verfahren ist laut GKV-Spitzenverband das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
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