Seit 2020 gibt es auch für Auszubildende eine Lohnuntergrenze. Gemäß der festgelegten Berechnung steigt die Bezahlung im kommenden Jahr spürbar. Dann darf kein Azubi weniger als 724 Euro im Monat erhalten.
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt im kommenden Jahr von 682 auf 724 Euro im Monat. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt hervor. Die neuen Sätze gelten für junge Menschen, die im nächsten Jahr ihre Ausbildung aufnehmen. Für das zweite Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung demnach von 805 auf 854, für das dritte von 921 auf 977 und das vierte Jahr von 955 auf 1014 Euro. Vielfach gibt es jedoch höhere Branchenvergütungen.
Der Azubi-Mindestlohn war 2020 eingeführt worden. Die Höhe wird jährlich fortgeschrieben und richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren. Laut Statistischem Bundesamt gab es zum 31. Dezember 2024 deutschlandweit mehr als 1,2 Millionen Azubis. Gut 151.000 von ihnen waren Ausländer.
Das Statistische Bundesamt hatte im August Zahlen zum Verdienst von Auszubildenden veröffentlicht. Demnach verdienten Azubis über alle Ausbildungsjahre hinweg im Erhebungsmonat April 2024 im Schnitt 1238 Euro brutto im Monat.
Überdurchschnittlich verdienten demnach Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen (1310 Euro), im Handwerk waren es 1008 Euro brutto im Monat. "Die geringste Vergütung erhielten Auszubildende in Künstlerberufen", hieß von der Behörde. Auszubildende in Bereichen wie beispielsweise Musik, Fotografie oder Grafikdesign hatten einen monatlichen Bruttoverdienst von durchschnittlich 914 Euro.
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer in Deutschland beträgt derzeit 12,82 Euro pro Stunde. Er steigt zum ersten Januar auf 13,90 Euro und ein Jahr später auf 14,60 Euro. Der Mindestlohn - auch Lohnuntergrenze - in Deutschland war 2015 eingeführt worden. Er lag damals bei 8,50 Euro.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.