Wenige Tage nach der Verurteilung des Ex-Immobilien-Moguls Benko zu zwei Jahren Haft legt sein Anwalt Berufung ein. Sowohl gegen die Begründung als auch gegen die Strafhöhe. Allerdings hat auch die Staatsanwaltschaft Grund zur Kritik: In einem zweiten Punkt könnte sie gegen das Urteil vorgehen.
Der Tiroler Immobilienunternehmer und Signa-Gründer Rene Benko geht juristisch gegen seine Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen Gläubigerschädigung vor. Sein Anwalt Norbert Wess legte gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck eine Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung ein, wie er auf Anfrage mitteilte. Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen die inhaltliche Verurteilung, die Berufung gegen die Höhe der verhängten Strafe.
Benko war vergangene Woche wegen Gläubigerschädigung im Zusammenhang mit seiner Insolvenz als Einzelunternehmer zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige kurz vor der Insolvenz 300.000 Euro an seine Mutter überwiesen und damit Gläubiger geschädigt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Unternehmer befindet sich seit seiner Festnahme im Januar in Untersuchungshaft. Mehrere Anträge seiner Verteidiger auf Haftentlassung wurden unter Verweis auf Tatbegehungsgefahr abgelehnt.
In einem zweiten Anklagepunkt, der eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro betraf, war Benko freigesprochen worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will gegen diesen Freispruch ihrerseits Rechtsmittel einlegen. Auch hier lautete der Vorwurf auf Gläubigerschädigung.
Die WKStA ermittelt gegen Benko und weitere Personen in mehr als einem Dutzend Strängen rund um die Insolvenz der Signa-Gruppe - die größte Pleite in der österreichischen Nachkriegsgeschichte. Auch in Deutschland und Italien laufen Ermittlungen. Die juristische Aufarbeitung dürfte sich über Jahre hinziehen.
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