Gegen den Schweizer Industriekonzern ABB läuft in Zürich ein Ermittlungsverfahren, weil das Unternehmen frühere Mitarbeiter in Deutschland in einer Korruptionsaffäre falsch beschuldigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Zürich III bestätigte WELT AM SONNTAG ein entsprechendes Verfahren. „Weitere Angaben machen wir gestützt auf die Strafprozessordnung nicht während der laufenden Untersuchung“, teilte ein Sprecher mit. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Das Ermittlungsverfahren geht zurück auf die Anzeige eines ehemaligen ABB-Managers, gegen den die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts der Bestechung ermittelt hatte. Mehreren ehemaligen deutschen Mitarbeitern von ABB war in der Korruptionsaffäre vorgeworfen worden, Vertreter des staatlichen südafrikanischen Energiekonzerns Eskom beim Bau des Kraftwerks Kusile bestochen zu haben. Inzwischen wurden alle Korruptionsverfahren gegen frühere ABB-Mitarbeiter ohne Anklageerhebung eingestellt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Mannheim der Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft Zürich III hatte es zunächst abgelehnt, Ermittlungen gegen ABB aufzunehmen. Dagegen hatte der frühere Manager Beschwerde eingelegt. Das Obergericht des Kantons Zürich entschied daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss. In der Entscheidung des Gerichts, die WELT AM SONNTAG vorliegt, heißt es: Es „bestehen derzeit einige konkrete und auch objektiv feststellbare Anhaltspunkte hinsichtlich einer möglicherweise falschen Anschuldigung durch die Beschwerdegegnerin 1“. Die „Beschwerdegegnerin 1“ ist in diesem Verfahren ABB.
Ein Sprecher des Schweizer Konzerns ließ konkrete Fragen unbeantwortet, teilte jedoch mit, dass sich ABB in der ursprünglichen Korruptionsaffäre mit mehreren staatlichen Behörden verständigt habe. „Zu diesem Zeitpunkt können wir uns nicht zu anderen Verfahren äußern“, so der Sprecher. „ABB hat ihre Verpflichtungen erfüllt, vollständig mit allen Behörden kooperiert und bleibt darauf fokussiert, ihre Integritätskultur voranzutreiben.“ Die Anwältin des früheren ABB-Managers wollte sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.
Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.
Philipp Vetter ist Teamleiter im Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und Business Insider.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.