Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben eine hohe Zahl von Verstößen gegen die seit April geltende Regel festgestellt, wonach Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen dürfen. „Viele scheinen mir Anfangsfehler technischer Art zu sein“, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt dem „Tagesspiegel“, „es gibt aber auch grobe Abweichungen“.
Die Verfolgung der Verstöße gestaltet sich allerdings schwierig. In vielen Bundesländern seien bislang nicht einmal die zuständigen Behörden benannt worden, die entsprechende Fälle ahnden sollen.
Skeptisch äußerte sich Mundt zudem zu einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW, wonach die neue Regel nicht zu sinkenden Preisen geführt habe. Diese Analyse habe lediglich Preise, nicht aber das tatsächliche Tankverhalten berücksichtigt. „Gut möglich, dass viele Autofahrer zu einem günstigen Zeitpunkt getankt und von der neuen Regelung profitiert haben“, sagte Mundt.
Angesichts teils erheblicher Preisunterschiede rät der Behördenchef Autofahrern, Preise gezielt zu vergleichen und eher vormittags zu tanken. „Die alten Faustformeln gelten nicht mehr“, so Mundt.
„Das Bundeskartellamt ist keine Preisbehörde“
Zugleich wies Mundt Erwartungen zurück, seine Behörde könne direkt gegen hohe Spritpreise vorgehen. In der öffentlichen Debatte entstehe der falsche Eindruck, „dass wir die Preise auf Knopfdruck senken könnten“. Das Bundeskartellamt sei „keine Preisbehörde“, betonte er, „wir setzen keine Preise fest“.
Stattdessen arbeite die Behörde mit den Instrumenten des Wettbewerbsrechts und prüfe, ob Unternehmen ihre Marktmacht missbräuchlich ausnutzen. „Hohe Gewinne sind für sich genommen kein Wettbewerbsverstoß“, sagte Mundt.
Mit Blick auf staatliche Entlastungsmaßnahmen äußerte der Behördenchef jedoch klare Erwartungen. Die Mineralölunternehmen müssten den angekündigten Tankrabatt an die Verbraucher weitergeben. Ziel sei es, Autofahrer und Wirtschaft zu entlasten – anstatt zusätzliche Gewinne für die Unternehmen zu ermöglichen.
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