Die Bundesregierung plant eine Bezahlrevolution. Jeder Kunde soll künftig frei entscheiden können, ob er in Geschäften und Restaurants bar oder digital zahlen will. Schilder mit Aufschriften wie „Nur Barzahlung möglich“ oder „Kartenzahlung erst ab 10 Euro“ sollen an den Kassen des Landes verschwinden. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums hervor, das sich gerade in Abstimmung zwischen den Ministerien befindet. Die Regeln sollen 2027 umgesetzt werden.
Was ist genau geplant?
Die Karte, das Handy oder die Uhr sollen an der Kasse als Bezahlmöglichkeit mit Münzen und Scheinen gleichgestellt werden. „Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“, heißt es in den Eckpunkten. Bislang scheitere der Wunsch, elektronisch zu zahlen, „noch zu oft an der fehlenden Akzeptanz unbarer Zahlungen aufseiten der Unternehmen“, begründet die Regierung den Vorstoß. Die Pflicht gilt überall dort, wo direkt vor Ort bezahlt wird, also im Handel, genauso wie in der Gastronomie und auch bei Dienstleistern.
Gilt die Pflicht auch bei Kleinstbeträgen?
Auch bei Kleinstbeträgen können Kunden künftig mit Karte zahlen. Wörtlich heißt es: „Damit die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich die freie Wahl haben, soll die Annahme digitaler Zahlungen nicht von Umsatzgrenzen oder von der Zahlung eines erhöhten Kaufpreises oder eines Zusatzentgelts abhängig gemacht werden dürfen.“ Die Handhabung digitaler Bezahlverfahren dürfe für Kunden auch nicht „unnötig kompliziert und umständlich“ gemacht werden. Zusatzentgelte für den Karteneinsatz sind schon heute nach europäischem Recht verboten.
Wird Bargeld verdrängt?
Die Annahmepflicht für digitale Bezahlverfahren soll ausdrücklich „zusätzlich“ zum Bargeld eingeführt werden. Es gehe der Regierung um die „freie Wahl“ der Bürger bei ihren Alltagsgeschäften. „Die Möglichkeit zur Zahlung mit Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel bleibt auch zukünftig erhalten“, wird versichert. Dies werde in der kommenden EU-Bargeldverordnung gesetzlich sogar noch stärker verankert. Brüssel will auch für Bargeld künftig eine strenge Annahmepflicht einführen.
„Dazu gehört das Verbot, die Annahme einseitig durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auszuschließen“, heißt es dazu aus dem Finanzministerium. „No Cash“-Schilder sollen in Zukunft also genauso verboten sein wie „No Card“-Schilder. Die EU-Bargeldverordnung soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Bislang können Händler die Annahme von Bargeld oder die Annahme von Karten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen. Es gilt die Vertragsfreiheit.
Wer akzeptiert keine Karten?
Vor allem kleinere Geschäfte, Imbisse, Kioske, Bars, Cafés und Restaurants bieten derzeit keine Kartenzahlung an. Laut einer aktuellen Untersuchung der Sparkassen trifft dies in der Gastronomie auf einen von zehn Betrieben zu. Wobei es unter den 101 einwohnerstärksten Städten große regionale Unterschiede gibt. In Konstanz bieten 98 Prozent der Restaurants, die eine Zahlungsart im Google-Profil hinterlegt haben, Kartenzahlung an. Die meisten Kartenmuffel gibt es in Ludwigshafen am Rhein. Dort akzeptiert nur jedes dritte Restaurant Bargeld als einziges Zahlungsmittel.
Welches Motiv hat die Politik?
Begründet wird der Vorstoß vor allem damit, dass immer mehr Menschen auf Bargeld verzichten und mit Karte, Smartphone oder Uhr bezahlen. Mit dem neuen Gesetz will die Politik allerdings nicht nur das Bezahlen im Alltag bequemer machen. Sie will es auch für Standortpolitik nutzen. Die Unternehmen hätten, wie es in dem Eckpunktepapier heißt, die freie Wahl zwischen den am „Markt verfügbaren und gebräuchlichen“ Verfahren. Es müsse jedoch mindestens ein europäisches Verfahren akzeptiert werden.
Die Dominanz von Mastercard und Visa soll zugunsten von Girocard und neuen Angeboten wie dem PayPal-Konkurrenten Wero gebrochen werden. Von dem neuen Gesetz verspricht man sich auch einen Push für den geplanten digitalen Euro. Ein weiteres Motiv wird eher beiläufig erwähnt: „Dies ist auch im Sinne einer effektiven Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und sonstiger Finanzkriminalität“, heißt es. Kunden sollen im Kampf gegen Steuerbetrug also mithelfen, indem sie mehr Spuren beim Geldausgeben hinterlassen.
Sind Ausnahmen vorgesehen?
Grundsätzlich soll das neue Gesetz von Anfang an für alle Unternehmen gelten, die Geschäfte vor Ort abwickeln. Um die Wirtschaft nicht zu überlasten, seien Härtefallregelungen möglich. Eine Gruppe wird in dem Papier aus dem Finanzministerium direkt ausgeklammert: Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsorganisationen.
Ist eine Umsetzung 2027 realistisch?
Eine Umsetzung im nächsten Jahr ist ambitioniert. Die Wirtschaft fordert einen längeren Übergangszeitraum. „Insbesondere kleine und mittlere Betriebe brauchen ausreichende Übergangsregelungen für die Umstellung“, sagt Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes. Ebenso erforderlich seien ein flächendeckender Ausbau der digitalen Infrastruktur, eine wirksame Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie die Förderung europäischer Zahlungslösungen.
Kommt Deutschland ohne US-Zahlungsanbieter aus?
Auch wenn der Eindruck mitunter ein anderer ist: Digital bezahlen die meisten Menschen mit deutschen und europäischen Verfahren. Nach Zahlen des EHI-Handelsinstituts kam 2025 im stationären Handel nach Bargeld am häufigsten die Girocard (30 Prozent) zum Einsatz. Über Debit- und Kreditkarten internationaler Anbieter wie Mastercard und Visa liefen knapp 14 Prozent aller Transaktionen. Der Anteil steigt jedoch seit Jahren.
EHI-Zahlungsexperte Philipp Hübner sieht Einsparpotenziale für Händler, wenn internationale Karten durch europäische Verfahren ersetzt würden. So seien internationale Karten häufig vergleichsweise teuer. Ob sich Kostenvorteile realisieren ließen, hinge jedoch davon ab, zu welchen Konditionen Wero, der digitale Euro oder andere europäische Verfahren angeboten würden, sagt Hübner.
Hilft die Akzeptanzpflicht gegen Steuerhinterziehung?
Das Vorhaben, zusätzlich zu Bargeld eine digitale Bezahlvariante vorzuschreiben, steht im Kontext eines anderen Gesetzes, das gerade auf dem Weg ist: das neue Kassengesetz. Kern des Gesetzes ist, dass alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eine elektronische Kasse haben müssen. Die Zeiten von Geldkassetten und handschriftlichen Kassenbüchern sollen 2028 vorbei sein. Gerade in bargeldintensiven Branchen sind diese noch verbreitet.
Seit Jahren sind bestimmte Branchen, bei denen viel bar bezahlt wird, im Visier von Betriebsprüfern. Neben der Gastronomie gehören dazu Friseure, Taxibetriebe, Spielhallen und Nagelstudios. „Allein in den bargeldintensiven Branchen entgehen dem Staat 15 bis 20 Milliarden Euro Steuern pro Jahr, dazu kommen erhebliche Folgewirkungen bei Sozialbeiträgen, Renten und weiteren Steuerarten. Dieses Geld fehlt dem Staat und den Sozialkassen – und damit uns allen“, sagt der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Florian Köbler. Er fordert seit Jahren, dass Kunden zumindest die Wahl haben. Wenn jeder mit Karte zahlen würde, wären die Steuereinnahmen sehr viel höher, ist er überzeugt. Jede Kartenzahlung sorgte schließlich für nachvollziehbare Datenspuren.
Was sagen Gastronomen und Händler dazu?
„Es ist zunächst gut und richtig, dass Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten bleiben soll. Wenn der Gesetzgeber Betriebe aber zur Akzeptanz einer digitalen Zahlungsoption verpflichtet, darf diese nicht zur Kostenfalle für die Betriebe werden“, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Schimke. Sie fordert „faire, transparente und dauerhaft kalkulierbare Transaktionsgebühren“. Bislang hängt die Höhe der Gebühren vom Transaktionsvolumen ab. Große Betriebe zahlen dadurch pro Kartenzahlung weniger als kleine.
Der Einzelhandelsverband HDE kritisiert die einseitigen Belastungen, die auf seine Mitgliedsunternehmen zukommen. „Wir sehen, dass der Staat immer häufiger in die Gestaltung der Vertragsfreiheit beim Bezahlen eingreift, obwohl im Einzelhandel kein vordringliches Problem besteht“, sagt Ulrich Binnebößel, Zahlungsexperte des Handelsverbands Deutschland. Neben Bargeld soll auf europäischer Ebene bald auch der digitale Euro verpflichtend sein. Nun komme in Deutschland die Pflicht zur Kartenakzeptanz hinzu.
„Erleichterungen wie die Möglichkeit der verursachergerechten Weitergabe anfallender Kosten besonders teurer Zahlungsarten oder die Aufforderung an die Angebotsseite, für kostengünstige Verfahren zu sorgen, unterbleiben“, sagt Binnebößel. Die gesetzliche Forderung nach einer Akzeptanz von Kartenzahlungen ist aus seiner Sicht zunächst vor allem eines: ein großes Konjunkturprogramm für Anbieter von Zahlungsdiensten.
Dieser Artikel wurde für WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.
Karsten Seibel ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet unter anderem über Haushalts- und Steuerpolitik.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.