Gutverdiener müssen sich 2027 auf deutlich höhere Sozialabgaben von etwa 102 Euro mehr im Monat einstellen. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu den Rechengrößen in der Sozialversicherung hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorlag. Die Beitragsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll demnach von 5812,50 auf 6375 Euro im Monat steigen. Nach geltender Rechtslage würde diese Anhebung auch für die Pflegeversicherung gelten.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie von 8450 auf 8850 Euro. Dabei sind aber mögliche weitere Änderungen durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz noch nicht berücksichtigt. Dadurch könnte die Zusatzbelastung 2027 noch höher ausfallen.
Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der auch 2027 über den neuen Grenzen verdient, bedeutet der Entwurf zu den Rechengrößen bei unveränderten Beitragssätzen fast 102 Euro mehr Sozialbeiträge im Monat oder gut 1220 Euro im Jahr. Unterstellt ist dabei ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent. Die Arbeitgeber werden im Regelfall in gleicher Höhe zusätzlich belastet. Für Kinderlose fällt die Arbeitnehmerbelastung wegen eines Zuschlags zur Pflegeversicherung etwas höher aus.
Das Arbeitsministerium verschickte den Entwurf am Montag an die anderen Ministerien zur Abstimmung. Die Verordnung muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden und benötigt dann die Zustimmung des Bundesrats.
Die Beitragsgrenzen werden jedes Jahr nach festen gesetzlichen Regeln an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2027 ist dafür der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2025 von 4,38 Prozent maßgeblich. Das Arbeitsministerium hat dabei keinen Spielraum.
In der Krankenversicherung kommt 2027 aber eine Sonderanhebung um zusätzlich 300 Euro im Monat hinzu. Die Sonderanhebung um 3600 Euro im Jahr wurde mit dem im Juli verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Nach derzeit geltender Rechtslage würde sie auch für die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung gelten.
Das Gesundheitsministerium plant allerdings mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine weitere Änderung. Demnach würde die Beitragsgrenze in der Pflege noch stärker steigen, womit die zusätzliche Beitragsbelastung für Gutverdienende noch höher ausfiele. Das PNOG liegt bislang aber nur als Entwurf vor. Daher ist offen, ob diese Neuregelung in dieser Form kommt.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.