Dünnere Decken, weniger Steckdosen und unbeheizte Treppenhäuser: Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz (beide SPD) haben gemeinsam einen Gesetzentwurf für den neuen Gebäudetyp E vorgelegt, wodurch Neubauten wieder kostengünstiger werden sollen.
Der Referentenentwurf stößt bei Verbänden auf Kritik. Tim-Oliver Müller, Geschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, bemängelt, die Bundesregierung hätte bei dem Vorhaben die juristische Bewertung von Gebäuden stärker berücksichtigen sollen. Zudem kritisiert Müller den im Entwurf beschriebenen Qualitätsstandard, von dem „nach unten“ abgewichen werden könne. Davor habe die Bauindustrie ausdrücklich gewarnt. Dadurch entstehe der Eindruck, dass Mieter künftig zwischen guten und schlechten Gebäuden entscheiden müssten, berichtet der Newsletter-Dienst „Table.Media“.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW, kritisiert auch die fehlende Absicherung im Mietrecht. Einfachere Baustandards seien durch den Gebäudetyp E zwar möglich, ihre rechtssichere Anwendung im Mietverhältnis werde allerdings nicht gesetzlich abgesichert. Das heißt laut „Table.Media“: Vermieter könnten weniger Steckdosen und dünnere Wände verbauen, doch Mieter könnten das theoretisch anfechten. Dass diese Rechtssicherheit im Mietrecht fehle, sei „enttäuschend“, so Gedaschko.
Hubig erklärte, dass sich teure Extras inzwischen auf dem Markt etabliert hätten, die nicht zwingend vorgeschrieben sind. „Mit dem Gebäudetyp E geben wir Bauherren, Bauunternehmen und Käuferinnen die Freiheit zurück, auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten“, betonte Hubertz. „Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum.“
Künftig soll gelten: Wenn sich alle Beteiligten einig sind, kann einfacher gebaut werden, mit größerer Rechtssicherheit als bisher. Wird keine Vereinbarung getroffen, bleibt es bei den bisherigen Regeln.
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