Die Bundesregierung will mit der Frühstart-Rente Kinder frühzeitig beim Sparen unterstützen. Doch der geplante Starttermin wackelt. Woran es liegt - und was nun geplant ist.

Die von der Bundesregierung geplante Frühstart-Rente kommt wohl später. In der Union rechnet man inzwischen nicht mehr damit, dass das Vorhaben - wie im Koalitionsvertrag mit CSU und SPD vereinbart - bereits zum 1. Januar 2026 startet. "Das halte ich für kaum noch realistisch", sagte CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser auf Anfrage von "Capital". Wahrscheinlich werde sich das Projekt "um einige Monate" verzögern, um Banken und Versicherern ausreichend Zeit zu geben, passende Angebote zu entwickeln.

In Finanzkreisen ist inzwischen sogar von einem Start frühestens 2027 die Rede. Grund seien offene technische, organisatorische und steuerrechtliche Fragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf für die Frühstart-Rente wird derzeit noch erarbeitet und muss später im Bundestag verabschiedet werden. Dies könne aller Voraussicht nach frühestens im November passieren, heißt es.

Die Frühstart-Rente sieht vor, dass Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich zehn Euro staatlich gefördert auf ein Altersvorsorgedepot eingezahlt bekommen. Das Modell soll langfristig den Grundstein für eine eigenverantwortliche Altersvorsorge legen. Geplant ist, dass das Kinderdepot später nahtlos in ein reguläres Altersvorsorgedepot übergeht.

"Wir wollen die Frühstart-Rente und das Altersvorsorgedepot in der zu reformierenden Riesterrente zusammen denken, damit Jugendliche mit 18 nicht ins finanzielle Nirwana fallen", erklärte Brodesser. Dafür will die Union offenbar auch auf Teile eines Gesetzentwurfs des ehemaligen Finanzministers Christian Lindner (FDP) zurückgreifen.

Das Geld bleibt zweckgebunden

Der Entwurf war kurz vor dem Scheitern der Ampel-Koalition weitgehend mit SPD und Grünen abgestimmt worden, wurde aber nicht mehr verabschiedet. Nun könnte er als Basis für die Frühstart-Rente dienen - und später für die ebenfalls im Koalitionsvertrag verankerte Reform der Riester-Rente.

Allerdings könnte der künftige Entwurf in einem wichtigen Punkt verändert werden: Die Möglichkeit, über das Vorsorgedepot in Einzelaktien zu investieren, könnte entfallen. Stattdessen könnten nur noch Fonds, ETF-Sparpläne oder Versicherungslösungen erlaubt sein. "Für ein ausgewogenes Risikoverhältnis ist es nicht zielführend, Einzelaktien zuzulassen", sagte CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser.

Auch eine verbindliche Auszahlungsgarantie wie bei der Riester-Rente ist nicht vorgesehen. Lediglich bei klassischen Versicherungsprodukten soll es weiterhin Garantien auf die eingezahlten Beiträge geben - zugunsten der Renditen allerdings in geringerem Umfang. Nach dem früheren Entwurf von Lindner sollten Sparer etwa Produkte mit einer Garantie für 80 Prozent ihrer Beiträge wählen können.

Ob das angesparte Kapital am Ende verpflichtend in eine lebenslange Rente umgewandelt werden muss, ist laut Union noch offen. Klar ist jedoch: Das Geld soll zweckgebunden bleiben und vor Rentenbeginn nur in Ausnahmefällen - etwa für den Kauf von Wohneigentum - angetastet werden dürfen.

"Sozial gestaffelte Förderung"

Die SPD-Fraktion äußerte sich auf Anfrage von "Capital" nicht zu Details. Nur so viel: "Ein Gesetzentwurf für die private Altersvorsorge wird derzeit im SPD-geführten Finanzministerium erarbeitet." Im Mittelpunkt stehe dabei wie vereinbart die Ablösung der Riester-Rente durch ein neues Sparprodukt ohne zwingende Garantien und mit deutlich niedrigeren Kosten. Besonders wichtig sei der SPD dabei "eine sozial gestaffelte Förderung, um auch Menschen mit geringerer Sparfähigkeit zu erreichen."

"Wie das neue Gesetz im Detail aussieht, wird derzeit mit der nötigen Sorgfalt vorbereitet. Den Entwurf sollten wir abwarten, bevor wir über Einzelheiten diskutieren", erklärte die SPD weiter. Grundsätzliche Unterschiede zwischen Union und SPD sehe man dabei derzeit nicht. Man wolle die private Altersvorsorge gemeinsam weiterentwickeln.

Ein Grund für die Verzögerung bei der Frühstart-Rente sind nach Angaben aus Unionskreisen die offenen Fragen rund um die technische Umsetzung - vor allem beim Nachweis des Schulbesuchs. Da die Frühstart-Rente ausschließlich Kindern zugutekommen soll, die tatsächlich eine Schule in Deutschland besuchen, müsse geklärt werden, wie der Staat dies eindeutig und datenschutzkonform prüfen kann. "Das ist nicht trivial - wir wollen ja verhindern, dass am Ende ein Bürokratiemonster entsteht", sagte Carsten Brodesser.

In der Branche begrüßt man den CDU-Vorstoß zu dem Thema: "Die Bundesregierung sollte die Vorschläge der Ampel-Koalition für ein Altersvorsorgedepot zeitnah aufgreifen und mit der Frühstart-Rente verbinden", sagte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Auch Thomas Soltau, Chef des Neobrokers Smartbroker, hält die Pläne für sinnvoll. Es sei "elementar wichtig, dass die Frühstart-Rente auf dem Altersvorsorgedepot aufbaut. Zwei unterschiedliche gesetzliche Konstrukte würden nur neue Bürokratie schaffen".

Dieser Text erschien zuerst bei capital.de

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.