Die Parkplatzsuche gehört zu den nervtötenden Seiten des Autofahrerlebens. Auch, weil viele der in der Fahrschule gelernten Regeln längst vergessen sind - vor allem die etwas ungewöhnlicheren. Eine kurze Auffrischung.
Wem gehört die Lücke?
Rechtlich gilt: Wer zuerst an einer Parklücke "unmittelbar angekommen" ist, darf sie nutzen. Wer noch auf der anderen Straßenseite steht, hat die Lücke nicht erreicht, erläutern die Experten der ARAG-Versicherung die konkrete Bedeutung. Wer allerdings bereits an der Lücke vorbeigefahren ist, um rückwärts einzuparken, oder dort wartet, behält seinen Vorrang. Wer sich von der Gegenseite hereindrängelt, während ein Ausparkender noch den Weg versperrt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und riskiert ein Bußgeld.
Ebenfalls tabu ist das Reservieren: Einen Parkraum durch einen wartenden Beifahrer freihalten zu lassen, gewährt laut Rechtsprechung keinen Vorrang - die Lücke gehört nur dem Fahrer selbst.
Gilt "rechts vor links"?
Auf Parkplätzen entfällt die vertraute Regel "rechts vor links" nicht automatisch. Nur dort, wo Fahrwege so breit und klar markiert sind, dass sie den Charakter einer Straße haben, gelten Vorfahrtsregeln. Sind nur die einzelnen Parkbuchten markiert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen.
Wo darf man nicht parken?
Grundsätzlich darf man in Deutschland überall parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Es gibt aber eine Reihe von Regeln, an die man sich halten sollte - etwa, dass Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten frei bleiben müssen. Besondere Vorsicht gilt an Fußgängerbereichen: Auf einem Gullydeckel am Gehweg zu parken ist auch dann verboten, wenn das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich erlaubt ist - die StVO macht hier keine Ausnahmen.
Das Abstellen auf einem Zebrastreifen und in einem Abstand von bis zu fünf Metern davor ist ebenso untersagt; der Übergang muss auch bei stockendem Verkehr freigehalten werden, hinter dem Zebrastreifen darf dagegen gehalten und geparkt werden.
Darf jeder auf einem Elektroauto-Parkplatz parken?
Speziell markierte Parkplätze für Elektrofahrzeuge sind rechtlich geschützt: Steht dort ein Verbrenner, darf das Fahrzeug unter Umständen abgeschleppt werden - auch ohne konkrete Behinderung.
Brauche ich TÜV zum Parken?
Geparkte Autos müssen eine Tüv-Plakette haben? Irrtum - eine solche Vorschrift existiert nicht. Auch ohne gültige HU dürfen Fahrzeuge unbegrenzt im öffentlichen Raum abgestellt werden. Entscheidend ist in diesem Fall, dass Zulassung und Kfz-Versicherung existieren.
Die Parkdauer von Kraftfahrzeugen ist ansonsten generell nicht limitiert. Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, wie oft man nach seinem ordentlich abgestellten Auto schauen muss. Es empfiehlt sich allerdings, immer mal wieder nach dem Rechten zu schauen - falls temporäre Parkverbote oder eine geänderte Verkehrsführung eingerichtet werden. In diesen Fällen würde man ein Abschleppen riskieren.
Sind auch sinnlose Schilder bindend?
Und auch vermeintlich unsinnige Schilder sind bindend: Wer glaubt, ein Parkverbotsschild sei unberechtigt, und ignoriert es, geht das Risiko ein, abgeschleppt und zur Kasse gebeten zu werden. In einem vor Gericht verhandelten Fall eines Parkverstoßes an einer Feuerwehrzufahrt blieb es beim Abschleppzwang, obwohl die Zufahrt faktisch nicht existierte - die Richter betonten, dass die Rechtmäßigkeit von Verkehrszeichen gerichtlich und nicht durch zivilen Ungehorsam zu klären ist (VG Düsseldorf, Az.: 14 K 2727/12).
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