Nachdem inzwischen die meisten Papierführerscheine umgetauscht sind (die vor 1953 geborenen Papierführerscheininhaber müssen bis 2033 umgetauscht haben), sind jetzt die ersten alten Scheckkartenführerscheine an der Reihe. Los geht es zunächst mit denjenigen, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Der Umtausch muss bis zum Stichtag am 19. Januar im kommenden Jahr stattgefunden haben. Der ADAC erklärt, wie der Umtausch funktioniert.

Es geht um‘s reine Dokument

Der Umtausch ist grundsätzlich verpflichtend. Das Ablaufdatum des Führerscheins bezieht sich nur auf das Führerscheindokument an sich, nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Bedeutet: Auch nach Ablauf der Frist darf man weiter unbefristet fahren. Man begeht keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (anders ist dies bei Lkw- und Busführerscheinen). Allerdings riskiert man ein Verwarngeld von zehn Euro. Und auch im Ausland kann es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs ist. Vor allem, wenn man sich einen Mietwagen mieten möchte.

Keine neuerlichen Prüfungen beim Umtausch

Eine Fahr- oder Gesundheitsprüfung muss man beim Umtausch des Pkw- oder Motorradführerschein nicht ablegen. Man vereinbart einen Termin bei der Führerscheinstelle und bringt den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den aktuellen Führerschein mit. Der Umtausch kostet rund 25 Euro.

"Neuer" Führerschein soll EU-weit fälschungssicher sein

Hintergrund der Umtauschaktion ist, dass Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge der Führerschein umzutauschen ist. Dafür wurde ein zeitlicher Stufenplan entwickelt. Wer wissen möchte, welche Frist für einen selber gilt, kann dafür den ADAC Führerschein-Umtausch-Rechner nutzen. Den Umtauschrechner sowie weitere Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es hier.

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