ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm ruft bereits seit Wochen die Mitgliedsbetriebe auf, auch 2025 wieder einen "hoch informativen Tag gemeinsam mit ihrem Berufsverband" zu verbringen. Sein Appell: "Erleben Sie hochkarätige Fachvorträge, spannende Podiumsdiskussionen mit führenden Experten und nutzen Sie die Gelegenheit, sich über innovative Produkte und Zukunftstrends direkt bei den Ausstellern zu informieren. Nutzen Sie diese Chance, um wertvolle Impulse für Ihr Unternehmen zu gewinnen und sich mit den wichtigsten Marktakteuren auszutauschen. Wir vertreten unser Handwerk – und gestalten gemeinsam die Zukunft." 

Bereits am 22. Mai, dem Vortag des eigentlichen Branchentreffs, kommt es ab 18.30 Uhr zum traditionellen "Get-together" mit thüringischem Barbecue auf der Terrasse und im Restaurant des Leonardo Hotels Weimar.

Ehrung der Deutschen Meister

Der 23. Mai beginnt mit der Fachausstellung ab 08:30 Uhr. Ab 9.30 Uhr laufen dann im Anschluss an die Begrüßung durch ZKF-Präsident Arndt Hürter parallel das Pkw- und das Nutzfahrzeug-Symposium. Für beide Veranstaltungsteile identisch, kommt es eingangs zur Ehrung von "Deutschlands Besten". Darunter versteht der ZKF all diejenigen Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, die zuletzt im September 2024 an der Deutschen Meisterschaft im Handwerk "German Craft Skills" in Alsfeld teilgenommen und dort ihre Sieger eruiert hatten. 

IT-Sicherheit mit Live-Hacker

Ebenfalls für alle Betriebstypen gedacht ist ab 10:15 Uhr das Thema "IT-Sicherheit zum Anfassen" mit einem "Hacker live in Aktion": Der Vortrag klärt über die Bedrohungen für Unternehmen durch Cyberkriminalität auf. Leon Klein erzählt nicht nur, wie einfach sich Sicherheitsmaßnahmen umgehen lassen, er macht genau das live auf der Bühne und zeigt so: Jedes Unternehmen – egal wie groß – kann ins Visier krimineller Hacker geraten. Mit dieser Erkenntnis werden die Vortragsteilnehmer aber nicht alleingelassen. Sie lernen effektive Maßnahmen kennen, um ein ausreichendes Sicherheitsniveau an Sicherheit in ihren Unternehmen zu gewährleisten.

Keine Umsätze durch rechtliche Fallstricke verlieren

Im nächsten Vortrag geht es um die Thematik der Abtretung und dass diese eigentlich Werkstattumsätze vernichtet, während die IFL-Liste für Mehrumsatz sorge. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr in viel beachteten Entscheidungen die Rolle der Geschädigten und damit auch mittelbar die Rolle der Werkstätten nach einem Verkehrsunfallschaden erheblich gestärkt. In diesen Entscheidungen hat der BGH allerdings auch geklärt, welche Auswirkungen eine Abtretungserklärung auf die Durchsetzbarkeit der Ansprüche gegenüber den Versicherern hat. Henning Hamann, Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschlandweit an 29 Standorten agierenden Kanzlei Voigt, erläutert in seinem Vortrag, welche Fallstricke auf die Werkstätten warten und wie diese zukünftig vorgehen müssen, um keine Umsätze zu verlieren. Zudem wird er die Wichtigkeit der IFL-Liste unterstreichen und anhand konkreter Beispiele aufzeigen, wie der Werkstattumsatz legal gesteigert werden kann.

Gefahren einer falschen Kalibrierung

Nach der mittäglichen Pause geht es mit dem Themenblock Fahrerassistenzsysteme (FAS) weiter. ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün will sich im Besonderen mit "unerkannten Gefahren durch falsche Kalibrierung und die Folgen für die Werkstatt" bei einer FAS-/ADAS-Kalibrierung auseinandersetzen. Denn: FAS unterschiedlicher Hersteller zu kalibrieren, könne herausfordernd und investitionsintensiv für den Betrieb sein. Was bisher fehlt, sei die Standardisierung bei den OEM und praktikable Lösungen für HU und Werkstatt. Grün präsentiert Hintergründe und Risiken für den Verbraucher sowie für Betriebe bei der FAS-/ADAS-Kalibrierung und schlägt Lösungen für die Zukunft vor.

Wenn die Augen des Fahrzeugs schielen...

KTI-GF Helge Kiebach beschäftigt sich anschließend mit Fehlern bei der Instandsetzung von Kamera- und Radarsensoren und deren Auswirkungen auf die Fahrerassistenzsysteme: Klar ist, dass fehlerhaft arbeitende Sensoren die Funktion von Fahrerassistenzsystemen (FAS) oder automatisierten Fahrfunktionen (AF) beeinträchtigen können, ohne dass der Fahrer eine Fehlermeldung erhält. Resultiert aus einer fehlerhaften Reparatur ein Unfall, kann ggf. Schadenersatz vom Betrieb gefordert werden. In dem Vortrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Hinweise für den fachgerechten Umgang mit Sensoren von FAS und AF gegeben.

KI als wichtiger betrieblicher Helfer

Zu den unterschiedlichen Themen folgt danach eine von Thomas Aukamm und Arndt Hürter moderierte Podiumsdiskussion, ehe KI Einzug auf dem Branchentreff hält unter der Präambel: "Wenn Hände fehlen – wie Künstliche Intelligenz den Autohandel und Werkstätten entlastet". Die betriebliche Situation ist überall ähnlich: Fachkräfte fehlen, die Auftragslage bleibt hoch – Zeit ist zur Mangelware geworden. Smarte Automationen und KI bieten freien Werkstätten aber konkrete Entlastung bei Kundenanfragen, Terminprozessen und internen Abläufen. Der Vortrag von Christian Kunde (finflow GmbH) zeigt praxisnah, wie Digitalisierung den Alltag vereinfacht und Freiräume schafft.

Gebrauchtteile als "weitere Option"

Mit der "Wiederverwendung von Gebrauchtteilen als Reparaturmethode" und der Frage "Instandsetzung versus Gebrauchtteil versus Neuteil" beschäftigt sich schließlich Thomas Behl vom Allianz Zentrum, für Technik. Er beleuchtet dabei auch den sogenannten CO2-Fußabdruck verschiedener Reparaturverfahren und Gebrauchtteile "als weitere Option für die Kfz-Reparatur".

Hersteller-Experten bei den Aufbauherstellern

Im Nutzfahrzeug-Symposium führt ZKF-Vizepräsident Claus Evels wie gewohnt Regie. Ein erstes Highlight bietet er ab 12 Uhr mittags auf mit der Behandlung der Fahrzeugausstattungen nach GSR II und den dafür erforderlichen Maßnahmen durch den Aufbauhersteller. Insgesamt fünf Referenten – Christian Jungmann (FORD-Werke GmbH), Peter Klaus (Iveco Magirus AG), Dennis Titzmann und Sascha Kromlinger (beide Mercedes-Benz AG) und Frank Hartmann-Schroers (Nissan Deutschland GmbH) klären zunächst darüber auf, dass die Einführung von GSR II und die damit verbundenen Assistenzsysteme  bei Aufbauherstellern zu wesentlichen Änderungen im Aufbauprozess und teils zu erheblichen Mehraufwänden geführt haben.

Dabach geben die Herstellervetreter  wichtige Informationen zur Montage, Versetzung und Inbetriebnahme der Systeme. Für die Mitgliedsbetrioebe des ZKF eine ideale Gelegenheit, um spezielle Fragen beantwortet zu bekommen!

Hermann Jakobs von der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH erklärt danach, was die EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Artikel 44 VO (EU) 2018-858 in der Prais bedeutet und in welchen Fällen diese Genehmigungsart eine interessante Option für den Aufbauhersteller sein könnte.

John-David Schnackenberg von MAN Truck & Bus SE widmet sich seinerseits der Vereinfachung im Aufbau-Prozess. Im Nfz-Symposium will er aufzeigen, wie man mit MAN PAL Aufbauten und Systemkomponenten selbst parametrieren, eine Logik erstellen und programmieren kann, die man anschließend "Over-the-Air zum Lkw" schicken kann.

Wiederverwendung, Recycling und Verwertung: Es wird konkreter!

Ob der EU-Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Altfahrzeugen auch für Aufbauhersteller relevant ist, klärt Dr. Julian Allendorf von der Schmitz Cargobull AG mit den Teilnehmern der Fachbetriebe. Hintergrund: Die EU-Kommission hat die bestehenden Regeln für Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Fahrzeugen (u.a. "Altfahrzeugrichtlinie") überarbeitet und einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der nun sämtliche Fahrzeuge der Klassen M, N und O einschließen soll. Zur Diskussion steht aktuell, ob auch Aufbauten der zweiten Genehmigungsstufe einbezogen werden.

Was bedeuten die neuen EU-Standards in der nationalen Umsetzung?

Der Schlussvortrag im Nfz-Sympoisum am 23. Mai soll Aufschluss darüber geben, was sich im Einzelgenehmigungsverfahren durch die 56. Verordnung zur Änderung der StVZO verändert. Dazu muss man wissen, dass im Juni letzten Jahres die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht wurde. EU-Standards für Sicherheit und Umweltschutz sind damit auch für die Erteilung der nationalen Einzelbetriebserlaubnis anzuwenden. Welche Folgen die Änderungen für den Aufbauhersteller haben, darüber klären die beiden Referenten Frank Schneider (TÜV-Verband e. V.) und Hermann Jakobs (TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH) auf.       

Fahrsicherheitstrainings mit Pkw und Traktoren

Die Abendveranstaltung – ZKF -HGF Thomas Aukamm verspricht ein "Event der Extra-Klasse" – findet dieses Jahr im ADAC Fahrsicherheitszentrum Thüringen statt und bietet die Gelegenheit, in einem professionellen Umfeld an Fahrtrainings teilzunehmen. Neben dem normalen Pkw gibt es auch die Möglichkeit, auf großen modernsten Traktoren die Perspektive zu wechseln und ein solches Gefährt zu erproben.

Im Begleitprogramm zum Branchentreff wird eine Altstadtführung durch das historische Weimar angeboten.

-- Anzeige --

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.