Autos mit Notbremsassistent verursachen zehn Prozent seltener Kfz-Haftpflichtschäden als vergleichbare Fahrzeuge ohne dieses System. "Insbesondere Notbremsassistenten senken die Schadenhäufigkeit deutlich. Die Systeme retten im Ernstfall Leben", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

"Die positiven Wirkungen sind da"

Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen EU-Vorgaben hat der GDV die Wirkung von vier Fahrassistenzsystemen untersucht. Den größten Effekt zeigen dabei die Notbremsassistenten: Fahrzeuge mit diesem System verursachen zehn Prozent seltener Kfz-Haftpflichtschäden als vergleichbare Fahrzeuge ohne Notbremsassistent. Bei automatischer Distanzregelung, Spurwechsel- und Spurhalteassistenten sowie Parkassistenten sinkt die Schadenhäufigkeit jeweils um fünf Prozent.  

Für die Analyse wurden Fahrassistenten ausgewählt, die bereits hinreichend im Fahrzeugbestand verbreitet sind und bei denen daher eine erkennbare Wirkung auf die Schadenhäufigkeit vermutet werden kann. Die Analyse des GDV basiert auf Statistiken der Kfz-Versicherer sowie auf Daten einzelner Autohersteller.  

Elf FAS für Neuwagen jetzt Pflicht

Bereits seit Juli 2024 werden in der Europäischen Union nur noch Neuwagen zugelassen, die über neun Fahrassistenzsysteme verfügen: Geschwindigkeitsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Notbremsassistent, Notbremslicht, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Rückfahrassistent, Reifendrucküberwachung, Unfalldatenspeicher (Black-Box) sowie eine Schnittstelle für eine alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Die Liste erweiterte sich am 7. Juli 2026 jetzt um zwei weitere Assistenzsysteme: Ablenkungs-Warnsystem und erweiterter Kopfaufschlagschutzbereich an der Fahrzeugfront bei Kollisionen mit Fußgängern und Radfahrern.

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