Auf die deutschen Autohäuser kommen bei der Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen umfangreiche neue Pflichten zu. Mit der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie werden die Anforderungen an Kreditvermittlung, Beratung, Dokumentation und Werbung deutlich verschärft.
Bürokratischer Mehraufwand mit Mini-Nutzen für Verbraucher
Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) sieht darin einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, dem aus Sicht des Verbandes nur ein begrenzter zusätzlicher Nutzen für die Verbraucher gegenübersteht. "Alle reden von Entbürokratisierung. Aber mit den neuen Vorschriften passiert das Gegenteil", kritisiert VAD-Präsident Burkhard Weller. "Für die Autohäuser bedeutet das viel zusätzliche Arbeit: Erlaubnisse müssen beantragt, Sachkunde nachgewiesen, Vergütungssysteme überprüft und zahlreiche neue Informations- und Dokumentationspflichten erfüllt werden. Dabei ist fraglich, ob dieser Aufwand den Verbraucherschutz bei der Autofinanzierung tatsächlich spürbar verbessert.“
Weller weiter: "Der europäische Gesetzgeber hatte offensichtlich wenig Vertrauen in bestimmte Praktiken der Kreditvermittlung an Verbraucher. Die Autohäuser sind hier nach dem Prinzip ‚mitgefangen, mitgehangen‘. Der VAD ist deshalb mit Gesetzgeber und Behörden im Gespräch, um die Umsetzung zumindest so praxisnah und unbürokratisch wie möglich auszugestalten.“
Um was geht‘s eigentlich?
Kern der Neuregelung ist die Einführung einer neuen Erlaubnis für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen nach § 34k Gewerbeordnung (GewO). Sie betrifft Autohäuser, die zur Finanzierung ihrer Warenverkäufe oder Dienstleistungen Darlehensverträge vermitteln und nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Das betrifft Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, sofern zusätzlich die maßgeblichen Umsatz- beziehungsweise Bilanzgrößen überschritten werden.
Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich ab dem 20. November 2026. Der erforderliche Erlaubnisantrag kann im Rahmen der Übergangsregelung bis zum 31. Mai 2027 gestellt werden.
Für bisher nach § 34c GewO tätige Darlehensvermittler gelten Übergangsregelungen. Erfahrene Mitarbeiter können unter bestimmten Voraussetzungen von der neuen Sachkundeprüfung befreit werden. Grundsätzlich müssen künftig das Autohaus beziehungsweise der Erlaubnisinhaber und die für die Finanzierungsvermittlung verantwortlichen Führungskräfte registriert und die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden. Der Abschluss als Automobilkaufmann oder Automobilkauffrau kann in Verbindung mit entsprechender Berufserfahrung als Sachkundenachweis anerkannt werden.
Leichtere und schwierigere Herausforderungen
"Die Sachkunde dürfte in vielen Autohäusern durch entsprechend qualifizierte Automobilkaufleute abgedeckt werden können", sagt Weller. "Deutlich aufwendiger können dagegen die notwendigen Anpassungen bei Prozessen, Dokumentation und Vergütungssystemen werden."
Auch bestehende Provisions- und Bonussysteme müssen überprüft werden. Die Vergütung von Beschäftigten darf künftig nicht so an Absatzziele gekoppelt sein, da dadurch die Verpflichtung beeinträchtigt wird, im besten Interesse des Darlehensnehmers zu handeln.
Hinzu kommen umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten, die im Wesentlichen ab dem 20. November 2026 gelten und auch kleine und mittlere Autohäuser betreffen. So müssen Kunden unter anderem ausführlicher über Finanzierungen, Zusatzleistungen und die Rolle des Autohauses als Kreditvermittler informiert werden. Vergütungen und Anreize der finanzierenden Banken müssen transparent gemacht werden. Auch für den Umgang mit Kundendaten und die Dokumentation gelten strengere Vorgaben. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Verschärft werden zudem die Regeln für Kreditwerbung. Sie muss künftig grundsätzlich einen deutlichen Warnhinweis wie "Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld" enthalten. Auch bestimmte Aussagen über die finanziellen Vorteile einer Kreditaufnahme werden untersagt.
Empfehlungen für die Autohäuser
VAD-Präsident Weller fordert die Autohäuser auf, sich frühzeitig auf die Änderungen vorzubereiten: "Die Betriebe sollten jetzt prüfen, wo Anpassungsbedarf besteht. Gerade bei den umfangreichen Informations- und Dokumentationspflichten bietet es sich an, von Anfang an auf möglichst vollständig digitale Prozesse zu setzen.“
Forderungen an die Politik
Gleichzeitig fordert der VAD von Politik und Behörden Augenmaß bei der praktischen Umsetzung. Weller: "Verbraucherschutz ist wichtig. Aber Regulierung muss immer auch die Frage beantworten, ob zusätzlicher bürokratischer Aufwand tatsächlich einen entsprechenden Mehrwert für den Verbraucher bringt. Bei diesen neuen Vorschriften haben wir daran erhebliche Zweifel.“
Zahlen & Fakten zum VAD
Der 2025 gegründete Verband der Automobilhändler Deutschlands vertritt rund 6.000 Automobilhändler. Die Branche beschäftigt mehr als 300.000 Menschen, setzt jährlich rund 128 Milliarden Euro um und verkauft neben knapp drei Millionen Neuwagen etwa 6,5 Millionen Gebrauchtwagen. Zugleich gilt der Automobilhandel mit seinen Werkstätten als bedeutender Ausbildungssektor: Mehr als 60.000 junge Menschen erlernen hier einen Beruf, viele von ihnen mit Migrationshintergrund. Kommunikationsverantwortlicher VAD: Guido Reinking (Tel.: +49 173 9286106; E-Mail: guido.reinking@icloud.com)
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