Die bekannte Autohausgruppe König muss Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat für die Autohaus Gotthard König GmbH (Berlin) und ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft Autohaus König GmbH (Teltow) jeweils ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter für beide Gesellschaften bestellt.
"Trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten, Geschäftsführung, Gesellschafterfamilie, Kreditgeber und Herstellerpartner, ließ sich eine Lösung außerhalb der Insolvenz zuletzt nicht mehr erreichen,“ teilte der Insolvenzverwalter mit.
Der Insolvenzverwalter schildert die Gründe für die Insolvenz wie folgt: "Ursächlich ist die eingetretene Zahlungsunfähigkeit vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden strukturellen Wandels im Automobilhandel: Die Transformation vom Verbrenner zum Elektroantrieb, ein spürbar gewachsener Wettbewerbsdruck durch neue Marktteilnehmer sowie ein insgesamt stagnierendes Neuwagengeschäft belasten die gesamte Branche."
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"Wir haben bis zuletzt intensiv um eine Lösung außerhalb der Insolvenz gerungen", heißt es aus der Geschäftsführung der Autohaus Gotthard König GmbH. "Der eingeschlagene Weg über das Verfahren gibt uns jetzt die Grundlage, eine geordnete und klare Struktur für unser Unternehmen zu schaffen – im Schulterschluss mit unseren Herstellerpartnern und für unsere Kundinnen und Kunden."
Ziel ist "Fortführung des Unternehmens"
Ziel des Insolvenzverfahrens ist "die nachhaltige Restrukturierung und Fortführung des Unternehmens. Geschäftsführung, Gesellschafterfamilie und der vorläufige Insolvenzverwalter arbeiten gemeinsam mit den Herstellerpartnern und den Herstellerbanken mit Hochdruck an ein Fortführungskonzept, das möglichst viele Standorte und Arbeitsplätze erhält."
Renault und Stellantis stehen laut Insolvenzverwalter mit der Autohaus König Gruppe und dem vorläufigen Insolvenzverwalter in engem, konstruktivem Austausch zum weiteren Vorgehen. Die Gespräche zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit während des Verfahrens sowie zur Fortsetzung der Handelspartnerschaften laufen und werden zeitnah fortgesetzt.
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Das ändert sich für Kunden und Mitarbeiter
Für Kunden ändert sich laut Insolvenzverwaltung zunächst nichts: Verkauf, Werkstätten, Ersatzteilversorgung und Serviceleistungen an allen Standorten werden im gewohnten Umfang und unmittelbar fortgeführt. Laufende Aufträge, Reparaturen und Fahrzeugbestellungen werden planmäßig bearbeitet.
Für Kunden, die bereits Anzahlungen geleistet haben, bemühen sich die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter gemeinsam mit den Herstellerpartnern um individuelle Lösungen.
Die Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesetzlich abgesichert – für den Monat August werden die Löhne rückwirkend über das Insolvenzgeld nachgezahlt.
"Starkes Geschäftsmodell"
Beim Insolvenzverwalter sieht man vorsichtig optimistisch in die Zukunft: "Die Autohaus König Gruppe verfügt über ein starkes Geschäftsmodell und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", so Insolvenzverwalter Eckert. "Die konstruktive Haltung der Herstellerpartner und die Bereitschaft aller Beteiligten, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, stimmen mich sehr zuversichtlich für den weiteren Verlauf des Verfahrens."
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