Eine Nachricht lesen, kurz das Navi bedienen oder einen Anruf wegdrücken: Schon wenige Sekunden Ablenkung können im Straßenverkehr gefährlich werden. Vom 5. bis 11. Oktober kontrolliert die Polizei im Rahmen der europaweiten Aktionswoche "Focus on the Road" verstärkt die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer sowie andere Formen der Ablenkung.

Handyverbot gilt für viele elektronische Geräte

Die deutschen Regeln sind deutlich weiter gefasst als ein einfaches Handyverbot. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt grundsätzlich nicht aufgenommen oder in der Hand gehalten und benutzt werden. Dazu zählen neben Smartphones unter anderem Tablets, Navigationsgeräte, Musikplayer und Berührungsbildschirme.

Verboten ist daher beispielsweise, während der Fahrt das Smartphone in die Hand zu nehmen, um eine Nachricht zu lesen, eine Telefonnummer zu wählen, einen Anruf anzunehmen oder die Navigation zu bedienen. Das gilt auch dann, wenn das Gerät nur für wenige Sekunden gehalten wird. Entscheidend ist nicht allein das Telefonieren, sondern die Bedienung eines elektronischen Geräts.

Kurze Blickzuwendung erlaubt

Erlaubt ist die Nutzung dagegen, wenn das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten wird. Bei einem Smartphone in einer Halterung oder einem fest eingebauten Infotainmentsystem darf der Fahrer allerdings ebenfalls nicht längere Zeit auf das Display schauen. Zulässig ist lediglich eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung. Sprachsteuerung und Vorlesefunktionen dürfen ebenfalls genutzt werden.

Auch ein fest eingebauter Touchscreen kann unter das Ablenkungsverbot fallen. Wer während der Fahrt länger durch Menüs scrollt oder Einstellungen sucht und dadurch den Blick vom Verkehrsgeschehen abwendet, kann gegen die Vorschriften verstoßen. Für Rückfahrkameras oder andere Anzeigen zum Einparken macht die StVO bei Schrittgeschwindigkeit ausdrücklich eine Ausnahme.

Besonderheiten bei Ampeln und Staus

Besonders wichtig ist die Regel für Ampeln und Staus: Das Handy darf nicht automatisch benutzt werden, nur weil das Auto gerade steht. Bei einem Kraftfahrzeug gilt die Ausnahme grundsätzlich erst, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Eine Start-Stopp-Automatik zählt ausdrücklich nicht dazu. Bei Elektroautos gilt das bloße Ruhen des Antriebs nicht als ausgeschalteter Motor.

Hohe Bußgelder und Punkte

Ein einfacher Verstoß kostet Autofahrer 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Gefährdung hinzu, werden 150 Euro fällig, außerdem gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Bei einer Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 200 Euro plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Radfahrer zahlen für die verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts 55 Euro.

Ablenkung erhöht das Unfallrisiko

Der Hintergrund der strengen Regeln liegt im hohen Unfallrisiko durch Ablenkung. Wer bei Tempo 50 drei Sekunden auf das Display schaut, fährt in dieser Zeit rund 42 Meter weit, bei Tempo 100 sind es gut 83 Meter. Am sichersten ist es daher, Nachrichten und Navi-Ziele vor Fahrtbeginn einzugeben und das Smartphone anschließend in einer Halterung oder außer Reichweite zu lassen. Muss während der Fahrt etwas geändert werden, sind Sprachsteuerung oder eine Pause mit abgestelltem Motor die sichersten Lösungen.

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