Vision Zero verfolgt ein klares Ziel: Niemand soll im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Moderne Fahrzeugtechnologien, intelligente Assistenzsysteme und immer weiterentwickelte Sicherheitskonzepte leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Doch was geschieht, wenn die fachgerechte Instandsetzung nach einem Verkehrsunfall  ausbleibt? In welchem sicherheitstechnischen Zustand nimmt dann das betreffrende Fahrzeug dennoch (wieder) am Straßenverkehr teil?

"Zwei komplett unterschiedliche Vorgänge"

Diese Fragen gewinnen an Brisanz bei Berücksichtigung heutiger, moderner Fahrzeugstrukturen, Rückhaltesysteme sowie Fahrerassistenzsysteme, die nach Überzeugung des BVdP e.V. allesamt "hohe Anforderungen an die Schadenfeststellung und die Unfallinstandsetzung" stellen. Gleichzeitig sind die technische Beurteilung der Verkehrssicherheit und die Regulierung eines Schadens "zwei unterschiedliche Vorgänge", so der Verband.

Bewertung von Sicherheitsrisiken im Fokus

Der BVdP möchte zu diesen Themen eine offene fachliche Diskussion anstoßen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Erkennung möglicher sicherheitsrelevanter Unfallfolgen, die Information der Fahrzeughalter und die Frage, ob die bestehenden Verfahren und Abläufe hierfür ausreichen. Dabei gehe es "ausdrücklich nicht um eine generelle Reparaturpflicht, sondern um eine sachliche Bewertung möglicher Sicherheitsrisiken und geeigneter Lösungsansätze".

Kernthema der nächsten Netzwerkstatt

Auch auf der BVdP-Netzwerkstatt am 24. November 2026 in der Rhön Park Arena wird die Fahrzeugsicherheit nach einem Unfall ein wichtiges Thema sein. Dort kommen Vertreter der Reparaturbranche, Versicherungswirtschaft und Schadensteuerung zusammen, um aktuelle Herausforderungen und Perspektiven in der Unfallinstandsetzung zu diskutieren.

Im Vorgriff der renommierten Branchenveranstaltung blickt BVdP-Geschäftsführer Michael Pinto bereits ein Stück voraus. Für ihn entscheidend sei auch die Frage, ob ein Fahrzeug nach einem Crash vollständig repariert, nur teilweise instandgesetzt oder trotz bestehender Schäden weiter genutzt wird. Wissentlich der Schadenabwicklungspraxis konstatiert er richtigerweise: "Nicht jeder Unfallschaden beeinträchtigt die Sicherheit. Rein optische Beschädigungen können unrepariert bleiben, solange die Vorschriftsmäßigkeit und Sicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt sind."

Wenn Schäden nicht mehr nur die Optik berühren...

Anders sehe es hingegen aus, wenn sicherheitsrelevante Bauteile oder Systeme betroffen sind: "Gerade bei modernen Fahrzeugen können Schäden an der Fahrzeugstruktur, an Rückhaltesystemen oder an Fahrerassistenzsystemen vorliegen, die von außen nicht ohne weiteres erkennbar sind. Ein Fahrzeug kann deshalb fahrbereit erscheinen, obwohl sicherheitsrelevante Eigenschaften beeinträchtigt sind."

"Fahrbereit" bedeutet nicht automatisch verkehrssicher

Und wenn repariert wird? Auch eine durchgeführte Reparatur bedeute nicht automatisch, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen wiederhergestellt sind. Entscheidend seien vielmehr eine "fachgerechte Schadenfeststellung, die Beachtung der einschlägigen technischen Herstellervorgaben sowie die jeweils erforderlichen Diagnose-, Kalibrierungs- und Prüfarbeiten", so Pinto.

Würden aber sicherheitsrelevante Schäden nicht erkannt oder notwendige Reparaturschritte nicht fachgerecht durchgeführt, können Beeinträchtigungen bestehen bleiben. "Diese werden möglicherweise erst in einer kritischen Verkehrssituation oder bei einem erneuten Unfall deutlich."

Das führt für den BVdP zu der bereits angeklungenen, grundsätzlichen Frage: Was nützt der Fortschritt bei der Fahrzeugsicherheit, wenn sicherheitsrelevante Eigenschaften nach einem Unfall möglicherweise nicht vollständig erhalten oder wiederhergestellt werden?

Darf ein beschädigtes Fahrzeug einfach weiterfahren?

In Deutschland besteht keine generelle Verpflichtung, jeden Unfallschaden reparieren zu lassen. Entscheidend aber sei, ob das Fahrzeug weiterhin die geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Die Straßenverkehrs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung enthalten hierzu entsprechende Anforderungen und Pflichten für Fahrzeugführer und Halter. Regelmäßige Hauptuntersuchungen sind vorgeschrieben. Eine gesonderte technische Sicherheitsprüfung ist jedoch nicht nach jedem Unfall automatisch verpflichtend.

Wer trägt die Verantwortung?

"Jede sicherheitsrelevante Beschädigung verdient Aufmerksamkeit. Fahrzeugsicherheit endet nicht mit der Schadenregulierung. Und Vision Zero endet nicht am Unfallort", sagt BVdP-Geschäftsführer klipp und klar. Mehr denn je kommen heute mit Blick auf modernste Technologien und Unfallvermeidungssysteme  auf K&L Fachbetriebe Herausforderungen und hoch verantwortungsvolle Aufgaben bei der Instandsetzung zu. ©Foto: Walter K. Pfauntsch

Damit stelle sich eine weitere, wichtige Frage: Wie wird sichergestellt, dass sicherheitsrelevante Unfallfolgen erkannt werden, wenn ein beschädigtes Fahrzeug ohne vollständige Reparatur weiter genutzt wird? Wer trägt dann die Verantwortung für die Fahrzeugsicherheit?

An der Schadenabwicklung sind unterschiedliche Beteiligte eingebunden: Fahrzeughalter, Sachverständige, Reparaturbetriebe, Versicherer und Schadensteuerer. Ihre jeweiligen Aufgaben und rechtlichen Verantwortlichkeiten unterscheiden sich. Dabei sind die Regulierung eines Schadens und die technische Beurteilung der Verkehrssicherheit zwei unterschiedliche Vorgänge.

Reichen bestehende Verfahren zur Sicherheits-Beurteilung?

Eine abgeschlossene Schadenregulierung bedeutet laut BVdP nicht automatisch, dass ein beschädigtes Fahrzeug wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Deshalb lohne sich eine genauere Betrachtung: Wie zuverlässig werden sicherheitsrelevante Unfallfolgen erkannt? Wie lassen sich Fahrzeughalter über mögliche Risiken informieren? Und reichen die bestehenden Verfahren aus, um die Sicherheit betroffener Fahrzeuge angemessen zu beurteilen?

Die Diskussion über Verkehrssicherheit konzentriere sich zu Recht auf die Vermeidung von Unfällen und die Verringerung ihrer Folgen. Doch die Sicherheit eines Fahrzeugs ist nicht nur bei seiner Herstellung oder Erstzulassung von Bedeutung. "Sie muss auch während seiner weiteren Nutzung betrachtet werden,
insbesondere nach einem Unfall."

Vision Zero und Risiko-Minimierung

Dabei gehe es weder um eine generelle Reparaturpflicht, noch um zusätzliche Bürokratie ohne nachgewiesenen Sicherheitsgewinn, sondern darum, "mögliche Risiken zu erkennen, wissenschaftlich zu bewerten und geeignete Lösungsansätze zu diskutieren". Wer Vision Zero konsequent verfolge, müsse deshalb auch die Frage stellen, in welchem sicherheitstechnischen Zustand ein Fahrzeug nach einem Unfall wieder am Straßenverkehr teilnimmt.

Sind am 24. November zur Netzwerkstatt 2026 im Rhön Park Aktiv Resort in Hausen-Roth wieder Gastgeber für die mit Schadernsteuerung befassten K&L Fachbetriebe sowie deren Auftraggeber und Branchen-Dienstleister: BVdP-Geschäftsführer Michael Pinto (2.v.l.) sowie die Vorstände des Verbandes (v.l.) Andreas Lau, Reinhard Beyer (Vorsitzender) und Benjamin Schmitz. ©Foto: Walter K. Pfauntsch

Der Bundesverband der Partnerwerkstätten e.V. (BVdP) vertritt freie Karosserie- und Lackierfachbetriebe, die täglich mit der Feststellung und Instandsetzung von Unfallschäden befasst sind. Ihre praktische Erfahrung zeige, wie eng Reparaturqualität, technische Anforderungen und Entscheidungen im Schadenprozess miteinander verbunden sind. Mit der zunehmenden Komplexität moderner Fahrzeuge gewinne die Frage nach der Wiederherstellung sicherheitsrelevanter Eigenschaften weiter an Bedeutung.

Was den BVdP beim Thema antreibt

Der BVdP möchte nach eigenem Bekunden "dazu beitragen, dass die Fahrzeugsicherheit nach einem Unfall in der gesellschaftlichen und fachlichen Diskussion stärker berücksichtigt wird". Im Mittelpunkt stehe dabei die Frage, wie sicherheitsrelevante Unfallfolgen erkannt, mögliche Risiken vermieden und die Sicherheit von Fahrzeugen auch nach einem Schaden gewährleistet werden kann. "Nicht mit dem Ziel, zusätzliche Reparaturen oder Prüfpflichten pauschal einzufordern, sondern um mögliche Sicherheitsrisiken besser zu verstehen, vorhandene Erkenntnisse zusammenzuführen und sinnvolle Lösungsansätze zu fördern."

Dazu gehört laut Verband ein offener Dialog mit Fahrzeughaltern, Sachverständigen, Reparaturbetrieben, Versicherern, Schadensteuerern, Wissenschaft und technischen Institutionen. Der BVdP versteht sein Engagement als "Beitrag zu einer sicheren, qualitätsorientierten und verantwortungsvollen Unfallinstandsetzung und damit zu den Zielen von Vision Zero".

"Fahrzeugsicherheit endet nicht am Unfallort"

Geschäftsführer Michael Pinto hält deshalb abschließend fest: "Vision Zero darf nicht allein die Frage beantworten, wie Unfälle verhindert oder ihre Folgen reduziert werden können. Sie sollte auch berücksichtigen, was nach einem Unfall mit der Sicherheit eines Fahrzeugs geschieht. Denn hinter jedem Fahrzeug stehen Menschen, die darauf vertrauen, sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Nicht jede Beschädigung erfordert eine Reparatur. Aber jede sicherheitsrelevante Beschädigung verdient Aufmerksamkeit. Fahrzeugsicherheit endet nicht mit der Schadenregulierung. Und Vision Zero endet nicht am Unfallort."

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