Anders als Asylbewerber können ukrainische Geflüchtete Bürgergeld erhalten. Schwarz-Rot hatte sich darauf geeinigt, dass das für neu Eingereiste nicht mehr gelten soll. CSU-Chef Söder fordert nun, die Unterstützung für alle Ukrainer zu streichen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder plädiert dafür, dass alle ukrainischen Geflüchteten statt Bürgergeld die geringeren Asylbewerberleistungen erhalten sollten. Der CSU-Chef ging damit im ZDF-Sommerinterview über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD hinaus. Dies müsse für alle gelten und nicht nur für Neuankömmlinge, wie es die Koalition vereinbart habe.

Söder wolle das in der Koalition "durchsetzen", sagte er in dem vorab aufgezeichneten Interview für die ZDF-Sendung "Berlin direkt". Denn es gebe "kein Land der Welt", das im Falle der Geflüchteten aus der Ukraine so verfahre wie Deutschland beim Bürgergeld. Dies sei ein Grund, warum hierzulande "so wenige Menschen aus der Ukraine in Arbeit" seien, obwohl sie eine gute Ausbildung hätten. Zuletzt war etwa ein Drittel der ukrainischen Geflüchteten hierzulande beschäftigt.

Kein Bürgergeld mehr für neu Eingereiste

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, dass ab 1. April 2025 eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine - wie andere Geflüchtete auch - nur noch Asylbewerberleistungen erhalten sollen. "Wir wollen es so regeln, dass den Jobcentern möglichst wenig Aufwand entsteht", hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Juni angekündigt. Eine Regelung steht bisher aus. Bislang erhalten auch neu einreisende Ukrainer Bürgergeld.

In Deutschland gab es für Geflüchtete aus der Ukraine zunächst Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses regelt die Versorgung von Asylbewerbern in Deutschland. Im Juni 2022 wurde das allerdings geändert: Seitdem können ukrainische Geflüchtete Leistungen der Grundsicherung (damals noch Hartz IV, heute Bürgergeld) erhalten. Darauf hatten sich damals Bund und Länder verständigt.

Ukrainer sollen so schneller arbeiten können

Zum Vergleich: Ein alleinstehender Asylbewerber hat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Anspruch auf maximal 460 Euro pro Monat. Beim Bürgergeld beträgt der Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro im Monat.

Begründet wurde die Änderung unter anderem damit, dass Menschen aus der Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten. Mit der Zuständigkeit der Jobcenter für Geflüchtete aus der Ukraine könnten so auch schneller Maßnahmen für ihre Integration in den Arbeitsmarkt ergriffen werden, hieß es. Anspruch auf Bürgergeld haben sie wie üblich nur, wenn sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.

Mehr Ausgaben für Bürgergeld

Zuletzt sind die Ausgaben für das Bürgergeld gestiegen: Im vergangenen Jahr gab die Bundesrepublik rund vier Milliarden Euro mehr aus als im Jahr zuvor - insgesamt waren das 46,9 Milliarden Euro. Der Anstieg betrug demnach mehr als neun Prozent. Der Anstieg erklärt sich laut Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unter anderem mit einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze 2023 und 2024 wegen der Inflation.

Insgesamt gab es im Jahr 2024 etwa 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld bezogen. Dazu zählen auch Kinder und Jugendliche. Davon gingen 47,4 Prozent gingen an Menschen ohne deutschen Pass. An die Hunderttausenden Ukrainerinnen und Ukrainer und deren Kinder flossen 2024 laut Ministerium rund 6,3 Milliarden Euro.

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