Nach einer eher unruhigen Sommerpause will Schwarz-Rot nun im Koalitionsausschuss in den Arbeitsmodus zurückfinden. Sie hat sich einen "Herbst der Reformen" vorgenommen. Was ist geplant, wo gibt es Streit und was kosten die Pläne?

Die Ausgangslage

Vor dem Hintergrund der schwierigen Wirtschafts- und Finanzlage will die schwarz-rote Koalition im Herbst mehrere Gesetze für Reformen der Sozialsysteme verabschieden. Drohende Finanzlücken im Haushalt für die kommenden Jahre dürften eine wichtige Rolle spielen. Darüber, wie diese gefüllt werden sollen, gibt es gegenläufige Auffassungen bei Union und SPD - und Auseinandersetzungen.

Einig ist man sich aber im Grundsatz, dass es Änderungen braucht. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatten bei einer Klausurtagung in Würzburg einen Arbeitsplan mit Vorhaben beschlossen, die nach der Sommerpause umgesetzt werden sollen. Heute soll in einem Koalitionsausschuss über die anvisierten Sozialreformen beraten werden.

Was soll sich beim Bürgergeld ändern?

Die Koalition dringt auf Reformen beim Bürgergeld. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform der Sozialleistung vereinbart. Demnach soll aus dem Bürgergeld eine "Grundsicherung für Arbeitssuchende" gemacht werden, womit im Kern Verschärfungen gemeint sind. Dazu zählen strengere Sanktionen, wenn Empfängerinnen und Empfänger Arbeit verweigern oder sich nicht ausreichend um einen Job bemühen.

Nach Regierungsangaben gab es 2024 insgesamt rund 5,5 Millionen Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbezieher. Davon waren knapp vier Millionen erwerbsfähig - also grundsätzlich in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Die Zahlungen lagen im vergangenen Jahr demnach insgesamt bei rund 47 Milliarden Euro.

Bundeskanzler Friedrich Merz sagte: "So wie es jetzt ist, insbesondere im sogenannten Bürgergeld, kann es nicht bleiben und wird es auch nicht bleiben." Auch Bundesfinanzminister und SPD-Co-Chef Lars Klingbeil kündigte eine Reform des Bürgergelds an. So müssten Totalverweigerer und Schwarzarbeiter deutlich mehr Sanktionen erfahren. Das Bundesfinanzministerium geht von 1,5 Milliarden Euro Einsparungen im nächsten Jahr aus, später sogar von 4,5 Milliarden. Merz will sogar fünf Milliarden sparen.

Bundesarbeitministerin Bärbel Bas hatte am Wochenende bereits eine weitere Nullrunde beim Bürgergeld 2026 angekündigt. Die sogenannten Regelbedarfe für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger bleiben damit auch 2026 bei 563 Euro im Monat für Alleinstehende.

Regelbedarfe im Einzelnen
seit 1.1.2023 seit 1.1.2024 seit 1.1.2025
Alleinstehende/Alleinerziehende
(Regelbedarfstufe 1)
502 Euro (+53 Euro) 563 Euro (+61 Euro) 563 Euro (+-0)
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfstufe 2)
451 Euro (+47 Euro) 506 Euro (+55 Euro) 506 Euro (+-0)
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfstufe 3)
402 Euro (+42 Euro) 451 Euro (+49 Euro) 451 Euro (+-0)
Jugendliche von 14-17 Jahre
(Regelbedarfstufe 4)
420 Euro (+44 Euro) 471 Euro (+51 Euro) 471 Euro (+-0)
Kind von 6-13 Jahre
(Regelbedarfstufe 5)
348 Euro (+37 Euro) 390 Euro (+42 Euro) 390 Euro (+-0)
Kind von 0-5 Jahre
(Regelbedarfstufe 6)
318 Euro (+33 Euro) 357 Euro(+39 Euro) 357 Euro (+-0)
Welche Kritik gibt es an der "Nullrunde"?

Der Sozialverband Deutschland warf Bas und Bundeskanzler Merz vor, mit Populismus die Gesellschaft zu spalten. "Wer vor explodierenden Sozialausgaben warnt, Sanktionen verschärfen will und behauptet, Deutschland würde über seine Verhältnisse leben, während er gleichzeitig Bürgergeldempfänger in den Fokus rückt, schürt eine unsägliche Scheindebatte", sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Es sei unverantwortlich, "das Existenzminimum infrage zu stellen, während große Vermögen und hohe Erbschaften kaum zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen".

Kritik kam auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Eine erneute Nullrunde beim Bürgergeld bedeutet einen weiteren Kaufkraftverlust für Menschen, die bereits am Existenzminimum leben", sagte die DGB-Vorstandsvorsitzende Anja Piel. Es ergebe Sinn, Regelsätze anzupassen, wenn das Leben für alle teurer werde, weil das Existenzminimum die unterste Abbruchkante zur Armut markiere. "Was keinen Sinn ergibt, ist, Menschen im Bürgergeld-Bezug gegen Beschäftigte aufzustellen, denn über 800.000 Bürgergeld-Beziehende arbeiten und stocken ihren zu niedrigen Lohn auf."

Wie weit dürfte der Staat das Bürgergeld kürzen?

In einem Grundsatzurteil verwies das Bundesverfassungsgericht 2019 auf das Grundgesetz: Die Ausgestaltung der Grundsicherung ergibt sich demnach aus dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Staatliche Verpflichtung ist es, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Der Staat hat folglich den Auftrag, die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen.

Seine sozialen Leistungen darf er daran knüpfen, dass Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können, und an aktive Mitwirkung. Auch Sanktionen sind erlaubt. Aber der Staat muss dabei laut Karlsruhe strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit beachten.

Wie viele "Totalverweigerer" gibt es?

Mit "Totalverweigerern" meint die Union arbeitsfähige Grundsicherungsempfänger, die ohne sachlichen Grund ihnen zumutbare Arbeit ablehnen. Belastbare Zahlen dazu, auf wie viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, das tatsächlich zutrifft, gibt es nicht. "Wir können statistisch nicht auswerten, wie oft eine Minderung festgestellt wurde, weil jemand eine Arbeit abgelehnt hat", sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage von tagesschau.de im März 2024.

Statistisch erfasst werde aber der Minderungsgrund "Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses", bei dem auch Weiterbildungen und Qualifikationen berücksichtigt werden. Dabei zeigte sich, dass es in den ersten elf Monaten des Jahres 2023 insgesamt 13.838 Fälle gab.

Im August 2024 sprach die Bundesagentur für Arbeit von 16.000 "Totalverweigerern".

Was soll sich bei der Rente ändern?

Die Koalitionäre sind sich einig, dass ein "großes Rentenpaket" vonnöten ist. Zu den Zielen gehört unter anderem die Einführung der sogenannten Aktivrente, die bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Rentnerinnen und Rentner sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können.

"Wenn alles gut geht, kriegen wir das zum 1. Januar hin", hatte Kanzler Merz im ZDF gesagt. Die Bild-Zeitung schreibt unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium, der Bund rechne dadurch im kommenden Jahr mit Steuermindereinnahmen von 900 Millionen Euro. Im Jahr 2027 solle die Aktivrente mit einer Milliarde Euro zu Buche schlagen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft geht von noch höheren Kosten aus.

Zum Rentenpaket gehört auch die vom Bundeskabinett bereits gebilligte Sicherung des geltenden Rentenniveaus von 48 Prozent bis zum Jahr 2031. Ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet, dass ein Rentner, der 45 Jahre genau zum Durchschnittsgehalt gearbeitet hat, eine Rente in Höhe von 48 Prozent des dann gültigen Durchschnittsverdienstes bekommt. Steigen die Löhne, steigt auch die Rente.

Ein weiterer Baustein des Rentenpakets ist die von der CSU durchgesetzte Ausweitung der Mütterrente, die ab dem Jahr 2027 gelten soll. Derzeit können für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden, das entspricht drei Rentenpunkten. Für Kinder früherer Jahrgänge sind es maximal zweieinhalb Jahre. Künftig sollen es auch hier drei Jahre sein. Die Regelung kostet für den Staat rund fünf Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich.

Außerdem sollen Kinder und Jugendliche mit der Frühstartrente ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot vom Staat erhalten - hierzu soll es zwischen 6 und 18 Jahren monatlich zehn Euro pro Monat geben.

Obwohl die Änderungen mit Steuergeld bezahlt werden sollen, müssen sich auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf etwas höhere Kosten einstellen: Ab 2027 soll der Rentenbeitrag von heute 18,6 auf 18,8 Prozent steigen - etwas mehr als erwartet. Das geht aus dem "Gesetz für ein stabiles Rentenniveau" hervor, das der Bundestag bis zum Jahresende beschließen soll.

Wie soll das System stabil bleiben?

Für Sozialministerin Bärbel Bas senden die eingeleiteten Schritte eine "klare Botschaft": Die Rente bleibe stabil und gerecht, sagte sie.

Doch bei all den Plänen bleibt offen, wie sichergestellt werden soll, dass das Rentensystem auf Dauer bezahlbar bleibt. Denn am bekannten Grundproblem, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen müssen, ändern die Pläne nichts Grundlegendes. Da es "enorm viele Forderungen und Vorstellungen beim Thema Rente" gibt, setzt das Bundessozialministerium auch hier auf eine Kommission, die diese diskutieren soll.

Ergebnisse sind allerdings kurzfristig nicht zu erwarten: Frühestens bis zur Mitte der Legislatur, also bis Anfang 2027, sollen diese auf dem Tisch liegen.

Wie soll den Kommunen geholfen werden?

Merz kündigte an, dass Anfang 2026 eine Regelung zur Entschuldung besonders betroffener Kommunen in Kraft treten soll. "Das wird ein kleiner Beitrag des Bundes sein zur Entlastung dessen, was an Überlast aus der Vergangenheit zurückgeblieben ist", sagte er zu der auch im Koalitionsvertrag verankerten Altschuldenhilfe.

Konkret heißt es dort: "Zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird sich der Bund in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte beteiligen."

Laut Statistischem Bundesamt sind die Schulden von Gemeinden und Gemeindeverbände im fünften Jahr in Folge angewachsen. 2024 erhöhten sie sich im Vorjahresvergleich um 10,3 Prozent (15,9 Milliarden Euro) auf 170,5 Milliarden Euro.

Für notwendige Investitionen fehlt vielerorts das Geld. Die Rekordsumme von 215,7 Milliarden Euro müssten die Kommunen investieren, um ihre Infrastruktur in Qualität und Quantität wieder in einen adäquaten Zustand zu bringen. Das ergab die diesjährige Befragung von Kämmereien im Auftrag der Förderbank KfW ("KfW-Kommunalpanel"). Zum Vorjahr erhöhte sich der wahrgenommene Investitionsstau um fast 16 Prozent oder 29,6 Milliarden Euro.

Was soll die Sozialstaatskommission bringen?

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission will soziale Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag unter die Lupe nehmen. Sie hat am Montag ihre Arbeit aufgenommen. Das Gremium ist mit Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen besetzt. Einbezogen werden soll auch die Expertise von Gewerkschaften, Sozial- und Wirtschaftsverbänden und des Bundesrechnungshofs. Die Kommission soll bis Jahresende Vorschläge vorlegen.

Der deutsche Sozialstaat ist kompliziert. Aktuell gibt es fünf Bundesministerien, die für 170 Sozialleistungen verantwortlich sind - dabei werden auch noch verschiedene Begrifflichkeiten zugrunde gelegt. Insgesamt 400 kommunale Behörden müssen das Ganze umsetzen, was sie auf unterschiedliche Weise tun. Das ist so unübersichtlich, dass viele Leistungen gar nicht in Anspruch genommen werden. Das heißt für den Staat: Bei einer konsequenten Vereinfachung müsste womöglich sogar mehr ausgezahlt werden.

Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière erklärte im Deutschlandfunk, das Vertrauen vieler Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates sei in den vergangenen Jahren massiv geschwunden. Das gefährde die Demokratie, so de Maizière, der auch Mitgründer der "Initiative für einen handlungsfähigen Staat" ist.

Das Grundproblem des Sozialstaats sei, dass das System weiterhin überwiegend über das Umlageverfahren finanziert sei, so der Wirtschaftsweise Martin Werding gegenüber dem Stern: "Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Älteren, speziell bei Rente, aber auch bei Kranken- und Pflegeversicherung." Es gebe immer mehr ältere Menschen, die weniger oder nichts einzahlten, aber mehr Leistungen in Anspruch nähmen. "Das ist, als wollte man mit Verbrennungsmotoren den Klimawandel bewältigen: Umlage und demografische Alterung passen einfach nicht zusammen."

Wie geht es mit dem Haushalt weiter?

Die Verabschiedung des Etats für das laufende Jahr hatte sich durch den Regierungswechsel stark verzögert. Am kommenden Donnerstag befasst sich der Haushaltsausschuss des Bundestages abschließend mit dem Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. In der Woche ab dem 15. September soll der Haushalt vom Bundestag final debattiert und verabschiedet werden.

Den Haushaltsentwurf Klingbeils für das kommende Jahr hatte das Kabinett am 30. Juli beschlossen. Die erste Debatte darüber im Parlament ist für die Woche ab dem 22. September geplant. Es finden also zwei Haushaltswochen im Plenum unmittelbar hintereinander statt - die zweite für 2025 und die erste für 2026. Verabschiedet werden soll der Etat für das kommende Jahr dann wie üblich bis zum Jahresende.

Der Etatentwurf für 2025 sieht nach bisherigem Stand ein Ausgabenvolumen von 503 Milliarden Euro vor. Für 2026 ist ein Anstieg auf 520 Milliarden Euro vorgesehen. Bis 2029 soll das Haushaltsvolumen auf dann 572,1 Milliarden Euro anwachsen.

Wie steht es um die Staatsverschuldung?

Bereits für 2025 ist ein drastischer Anstieg der Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt auf 81,8 Milliarden Euro vorgesehen. 2026 soll ein weiterer Anstieg der Neuverschuldung auf 89,9 Milliarden Euro folgen. Hinzu kommen weitere Kredite für die schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr - allein für das kommende Jahr sind hierfür zusätzliche Schulden von 84,4 Milliarden Euro eingeplant.

Die jährliche Neuverschuldung im Kernhaushalt soll bis 2029 auf 126,9 Milliarden Euro steigen, auch weil das Bundeswehr-Sondervermögen 2028 aufgebraucht sein wird. Einschließlich der Kreditaufnahme für die Sondervermögen des Bundes liegt die Neuverschuldung in der laufenden Wahlperiode von 2025 bis 2029 insgesamt bei rund 850 Milliarden Euro. Gleichwohl bleiben Lücken von rund 172 Milliarden Euro für die Jahre 2027 bis 2029. Zu den Gründen zählen Mindereinnahmen wegen des sogenannten Wachstumsboosters, Kosten für Mütterrente und höhere Pendlerpauschale sowie Neuberechnungen von Zinsausgaben.

Wo liegen haushaltspolitische Schwerpunkte?

Erklärtermaßen wollen Union und SPD Akzente vor allem in den Bereichen Verteidigung sowie bei Investitionen und der Ankurbelung des Wirtschaftswachstums setzen. Der mit Abstand größte Einzeletat bleibt jedoch mit für 2026 kalkulierten 197,4 Milliarden Euro der Bereich Arbeit und Soziales - vor allem wegen der hohen Kosten für die Rente, von denen aus Haushaltsmitteln fast 128 Milliarden Euro finanziert werden. Andere Ministerien müssen hingegen mit weniger Geld auskommen, vor allem bei der Entwicklungshilfe gibt es herbe Einschnitte.

Wie entwickeln sich die Kosten für die Bundeswehr?

Den größten Etatzuwachs soll es im kommenden Jahr beim Wehretat mit gut 32 Prozent auf ein Volumen von knapp 82,7 Milliarden Euro geben. Zusammen mit den Mitteln aus dem Bundeswehr-Sondervermögen stehen damit für die Streitkräfte 2026 mehr als 108 Milliarden Euro zur Verfügung. Ausgaben für Verteidigung sind ebenso wie die Kredite für die Sondervermögen von der Schuldenbremse im Grundgesetz ausgenommen.

Wie viel Geld muss für Zinszahlungen aufgewendet werden?

Durch die höhere Verschuldung steigen auch die Zinsausgaben des Bundes. Während sie im kommenden Jahr noch gut 30 Milliarden Euro betragen dürften, steigen sie nach den Schätzungen der Regierung bis 2029 auf dann 66,5 Milliarden Euro an - abhängig von Zinsentwicklung und tatsächlich aufgenommenen neuen Schulden. Dieses Geld fehlt dann für andere Ausgaben.

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