Die EU-Asylreform GEAS soll die illegale Migration stärker begrenzen und Asylverfahren beschleunigen. Das Kabinett hat sie nun für Deutschland auf den Weg gebracht. Zuvor gab es Streit über die Details.
Ab Sommer 2026 soll die EU-Asylreform greifen. Dafür sind Änderungen des nationalen Rechts nötig. Das Bundeskabinett hat diese nun auf den Weg gebracht und zwei Gesetzentwürfe des Bundesinnenministeriums beschlossen.
Der Beschluss war wegen eines Streits zwischen den beteiligten Unions- und SPD-Ministerien verschoben worden. Ein zentraler Streitpunkt war die von Innenminister Alexander Dobrindt geplante Möglichkeit, Migranten bei Missachtung einer Aufenthaltspflicht in Haft zu nehmen, um eine Fluchtgefahr vorzubeugen. Das Justizministerium hatte hier rechtliche Bedenken geäußert. Zudem drang das Arbeitsministerium auf schnellere Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber.
Dobrindt will Regeln weiter verschärfen
Die geplante Neuregelung sieht nun unter anderem vor, dass Migranten, die bereits in einem anderen Staat registriert wurden, in Asylzentren untergebracht werden. Zudem sollen Leistungen für Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen auf ein Minimum gekürzt werden können, etwa bei Gewalt in Unterkünften oder der Missachtung von Meldepflichten.
Vor der Kabinettsentscheidung äußerte sich Dobrindt im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF: Dort bezeichnete er die Gesetzesänderungen als "wichtigen Meilenstein". Man sei aber nicht am Ende. Die meisten EU-Länder wollten die Maßnahmen weiter "schärfen und härten". Dobrindt nannte etwa sogenannte Return-Hubs außerhalb der EU, in die Menschen gebracht werden, die keinen Asylanspruch in Europa haben, aber nicht in Heimatländer ausgewiesen werden können.
Was die Asylreform vorsieht
Die EU-Staaten hatten die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) nach langen Diskussionen im Frühjahr 2024 beschlossen. Die Reform sieht unter anderem einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor. Das Ziel: Migranten sollen gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden. GEAS sieht dafür auch eine Identitätskontrolle bei Ankommenden und eine gerechtere Verteilung von Schutzsuchenden auf die EU-Staaten vor.
Die EU-Asylreform wird aufgrund der vorgesehenen Grenzverfahren von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen kritisch gesehen. Beispielsweise müssen auch Minderjährige in den Grenzverfahren festgehalten werden, es sei denn, sie kommen ohne Begleitung Erwachsener an der EU-Außengrenze an.
Erster Anlauf der Ampel war gescheitert
Zu der Reform hatte es bereits im November 2024 einen Kabinettsbeschluss gegeben - wenige Stunden bevor die Ampelkoalition zerbrach. Da sich dann keine Mehrheit mehr im Bundestag für den Gesetzentwurf fand, muss das Vorhaben jetzt noch einmal neu angeschoben werden.
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