Der Bund und die ostdeutschen Länder teilen sich bis heute Kosten in Milliardenhöhe für Sonder- und Zusatzrenten, die noch aus DDR-Zeiten stammen. Der Bund will laut Finanzministerium seinen Anteil erhöhen.

Die ostdeutschen Bundesländer können nächstes Jahr mit einer Entlastung um 340 Millionen Euro bei den Milliardenkosten der Zusatz- und Sonderrenten aus DDR-Zeiten rechnen, die Bund und die ostdeutschen Länder gemeinsam tragen. Dies sei im Haushaltsentwurf 2026 eingeplant, teilte das Bundesfinanzministerium der Nachrichtenagentur dpa mit.

Nach Daten des Ministeriums werden in diesem Jahr für die Zusatz- und Sonderrenten Beiträge der Länder von 2,63 Milliarden Euro fällig. 2026 und 2027 bleiben dann mit dem erhöhten Anteil des Bundes für die Länder Kosten von 2,29 Milliarden Euro im Jahr. Letzteres geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch hervor, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Zwei Versorgungssysteme

Die Zusatzversorgung war zu DDR-Zeiten eine zusätzliche Rente für bestimmte Berufsgruppen. Die Sonderversorgung war ein eigenes Alterssicherungssystem zum Beispiel für Polizisten. Beides wurde nach der deutschen Einheit ins bundesdeutsche Rentensystem übernommen.

Heute profitieren mehrere Hunderttausend Menschen von den Zahlungen. Die Kosten teilen sich Bund und die östlichen Bundesländer. Der Bund hatte seinen Anteil 2021 schon um zehn Prozentpunkte von 40 auf 50 Prozent angehoben. Nun will die schwarz-rote Koalition weitere zehn Punkte übernehmen - so kommt die Entlastung zustande.

Länder fordern vollständige Übernahme

Die Länder fordern allerdings seit langem mehr. Auch Bartsch kritisierte, die Milliardenkosten seien ein Standortnachteil für den Osten. "Diese Mittel fehlen den ohnehin finanzschwächsten Ländern für Investitionen in Bildung, sozialen Zusammenhalt und Zukunft", sagte er der dpa. "Der Bund sollte seiner Verantwortung nachkommen und diese Kosten vollständig übernehmen, statt den Anteil nur häppchenweise zu erhöhen." 

Die Länder splitten ihre Summe nach einer Berechnungsformel. 2024 entfielen auf Sachsen 29,3 Prozent, auf Brandenburg 18,5 Prozent, auf Sachsen-Anhalt 15,5, auf Thüringen 15,3, auf Mecklenburg-Vorpommern 11,4 und auf Berlin zehn Prozent.

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