Sitzungen und Abstimmungen im Bundestag gehören fest zum Beruf der 630 Abgeordneten. Wer diese Pflichttermine schwänzt, soll nach dem Willen der Koalition in Zukunft härter bestraft werden.
Nicht an Sitzungen des Bundestages oder an namentlichen Abstimmungen teilzunehmen, soll für Abgeordnete deutlich teurer werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hervor, über den das Parlament am Freitag erstmals beraten soll.
Wer sich an einem Sitzungstag nicht in die ausliegende Anwesenheitsliste einträgt, soll künftig 200 statt 100 Euro von seiner Kostenpauschale abgezogen bekommen. Der Betrag erhöht sich zudem auf 300 Euro, wenn sich ein Mitglied des Bundestages nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen hat und nicht entschuldigt war. Bislang werden dafür 200 Euro fällig. Von 100 auf 200 Euro soll der Abzug von der Kostenpauschale für den Fall heraufgesetzt werden, dass Abgeordnete an einer namentlichen Abstimmung oder an einer Wahl mit Namensaufruf nicht teilnehmen.
Ausnahmen soll es weiter geben, wenn die Abgeordneten oder ein zu betreuendes Kind krank sind. Die Anwesenheit von Abgeordneten wird im Bundestag über Listen kontrolliert, in die sich die Parlamentarier und Parlamentarierinnen eintragen müssen. Die Kostenpauschale liegt bei monatlich 5.349,58 Euro.
Letzte Anpassung war 2014
Die Koalitionsfraktionen begründen die Erhöhung in ihrem Gesetzentwurf damit, dass die Beträge zuletzt 2014 angepasst worden seien. Sie stünden wegen der zwischenzeitlich erfolgten allgemeinen Preissteigerung und der damit verbundenen Anhebung der Kostenpauschale nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dieser.
Mit der Maßnahme solle die Präsenz und Mitwirkung der Abgeordneten bei Wahlen mit Namensaufruf beziehungsweise bei namentlichen Abstimmungen weiter gestärkt werden.
Abstimmung über Änderung der Geschäftsordnung
Gemeinsam mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes berät der Bundestag am Freitag auch eine umfassende Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags, die bereits in der vorangegangenen Wahlperiode angestrebt, aber nicht mehr verwirklicht wurde. Dem Entwurf von Union und SPD zufolge soll es künftig klarere Regeln für die Wahl von Bundestagsvizepräsidenten und Ausschussvorsitzenden geben.
Auch soll es künftig einen Passus geben, der es ermöglicht, einen Vizepräsidenten wieder abzuwählen. Die neue Geschäftsordnung soll zudem festlegen, dass Abgeordnete nach drei Ordnungsrufen während einer Sitzung des Saales verwiesen werden müssen. Auch die Höhe der Ordnungsgelder soll verdoppelt werden - auf 2.000, im Wiederholungsfall 4.000 Euro.
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