Die gesetzlichen Krankenkassen kämpfen mit einem Milliardendefizit - und das auch, weil nach ihrer Einschätzung der Bund nicht genung für die Versorgung von Bürgergeldempfängern zahlt. Nun haben die Kassen geklagt.

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) reichen eine milliardenschwere Klage gegen den Bund ein. Deren Kern: Der GKV-Spitzenverband der Kassen argumentiert, sie blieben fast ganz auf den Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern sitzen. Denn für deren gesundheitliche Versorgung erstatte der Bund den Kassen nicht die vollen Kosten. Die Differenz müssten dann die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber über ihre Beiträge ausgleichen.

"Sozialpolitische Ungerechtigkeit"

Die Kassen fordern nun Zahlungen vom Bund in Höhe von zehn Milliarden Euro für das kommende Jahr. "Die Bundesregierung scheint die Augen vor dieser sozialpolitischen Ungerechtigkeit zulasten der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber zu verschließen", erklärte Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann. Der GKV-Spitzenverband weise als Vertreter der gesetzlichen Kassen immerhin seit mehr als 15 Jahren auf diese finanzielle Schieflage hin. Dennoch finde sich auch im aktuellen schwarz-roten Koalitionsvertrag nichts zu dem Thema.

Ähnlich äußerte sich der Co-Verwaltungsratsvorsitzende Uwe Klemens: Immer wieder seien kurzfristige politische Interessen über die langfristige Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt worden, kritisierte er. "Das Ergebnis sehen wir jetzt: Beitragsanhebungen auf Rekordniveau, kaum noch Reserven bei den Kassen und einen Gesundheitsfonds, der genauso schlecht dasteht."

Kassen sehen Eingriff in finanzielle Autonomie

Die Klage richtet sich gegen die für Herbst 2025 erwarteten Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) für das Jahr 2026. Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland. Der GKV-Spitzenverband sieht in der Praxis einen rechtswidrigen Eingriff in die finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger und einen Verstoß gegen die Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zuständig für das Verfahren ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

In Deutschland erhalten hilfsbedürftige erwerbsfähige Personen Bürgergeld. Das beinhaltet auch die gesundheitliche Versorgung. Der Bund hat die Krankenkassen beauftragt, die Gesundheitsversorgung für Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbezieher zu übernehmen.

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