Niere, Herz, Lunge - die Zahl der Organspenden ist in diesem Jahr leicht gestiegen. Der Bedarf in Deutschland ist jedoch nach wie vor nicht gedeckt. In der Politik gibt es einen neuen Anlauf, die Regeln zu ändern.

Trotz leicht gestiegener Zahl der Organspenden bleibt die Warteliste für ein Spenderorgan lang. Dennoch: In Deutschland sind zuletzt etwas mehr Organe gespendet worden als in den Vorjahren.

Von Januar bis August dieses Jahres waren es zusammen 2.025 Organe, wie aus Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation hervorgeht. Im jeweiligen Vergleichszeitraum 2023 wurden 1.967 und im Jahr 2024 1.909 Organe in Deutschland entnommen und später transplantiert. Nicht erfasst sind Spenden von Lebenden, die zum Beispiel eine Niere abgaben.

Deutschland profitiert von internationalem Vermittlungssystem

Die Zahl der tatsächlich durchgeführten Organübertragungen in Deutschland lag dank des internationalen Vermittlungssystems für Organspenden höher als die Zahl der hier gespendeten Organe.

So stieg die Zahl der Übertragungen in den ersten acht Monaten dieses Jahres auf 2.188, in den Vorjahreszeiträumen 2023 und 2024 waren es 2.027 und 2.038.

Tausende Patienten warten auf Spenderorgan

Bundesweit standen Ende August rund 8.100 Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste für Organe, wie aus Daten der Vermittlungsstelle Eurotransplant hervorgeht.

Mit Abstand am meisten werden Nieren benötigt. 6156 Patientinnen und Patienten warten auf ein solches Organ. 932 benötigen eine Leber, 721 ein Herz und 318 eine Lunge. Hinzu kommen 290 Menschen, die auf eine Bauchspeicheldrüse warten.

Mehr Organspenden sind nötig

Die Zahlen zeigen, dass deutlich mehr Organspenden nötig sind. Bislang können potenzielle Organspender ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis oder im Organspenderegister dokumentieren. Die Politik sucht nach Lösungen, dem Mangel an Spenderorganen zu begegnen.

Am Freitag brachten Nordrhein-Westfalen und sieben weitere Bundesländer einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, nach dem künftig alle volljährigen Menschen in Deutschland als Organspender gelten würden, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die Länderkammer stimmte dafür - nun muss sich der Bundestag damit befassen.

2020 hatte das Parlament bereits über die Einführung der Widerspruchsregelung abgestimmt. Damals gab es keine Mehrheit dafür.

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