Vor mehr als 30 Jahren wurde Samuel Kofi Yeboah bei einem Anschlag auf eine Asylunterkunft in Saarlouis getötet. Der Täter: ein Neonazi. Ein zweiter Prozess zu dem Fall endete nun mit einem Freispruch.

Der Spätsommer 1991 ist geprägt von rassistischen Ausschreitungen und Brandanschlägen auf Asylunterkünfte. Auch in Saarlouis brennt im September 1991 eine Asylunterkunft. Der 27-jährige Samuel Kofi Yeboah aus Ghana stirbt, weitere Bewohner werden verletzt. Die Polizei ermittelte zunächst gegen die Bewohner der Unterkunft.

Erst mehr als 30 Jahre später stellt sich heraus: Der Täter war ein Mitglied der lokalen Neonazi-Szene. Er hatte die Unterkunft aus rassistischen Motiven angezündet, wie das Oberlandesgericht Koblenz 2023 feststellte. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.

Vom Neonazi-Anführer ermutigt?

Durch den Prozess geriet ein weiteres Mitglied der damaligen saarländischen Neonazi-Szene in den Fokus der Ermittler: Peter St. Über ihn hätten eigentlich alle Zeugen gesagt, dass er in dieser damals lose organisierten Neonazi-Szene der unbestrittene Anführer gewesen sei. Das berichtet Rechtsanwalt Björn Elberling, der vor Gericht einige der überlebenden Hausbewohner vertritt.

Die Bundesanwaltschaft klagte Peter St. an. Der Verdacht: Er soll sich kurz vor der Tat mit dem Brandstifter über die rassistischen Pogrome im Land unterhalten haben. Dabei soll er so etwas gesagt haben wie: Hier - also in Saarlouis - müsse auch mal so etwas passieren. Die Ermittler sind überzeugt: Dadurch soll er den Täter zumindest psychisch bei seiner Tat unterstützt haben. In dem Prozess vor dem OLG Koblenz wurde viel darüber gestritten, ob dieser Satz so eindeutig zu verstehen ist. Hat er damit einen Brandanschlag gemeint oder eher Randale?

Elberling weist auf die vielen Brandanschläge in diesem Spätsommer 1991 hin. Deswegen liege es nahe, dass auch bei diesem Treffen kurz vor der Tat von Brandanschlägen die Rede war. "Weil die Brandanschläge bundesweit ein Thema waren und insbesondere diese Szene gut vernetzt war - auch wenn man da noch keine Handys hatte", sagt der Rechtsanwalt.

Bundesgerichtshof hält Freispruch für fehlerfrei

Das Oberlandesgericht sieht das anders und spricht Peter St. 2024 frei. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dieses Urteil nicht beanstandet. Laut Jürgen Schäfer, Vorsitzender des dritten Strafsenats, ist die Äußerung des Angeklagten nicht als Beihilfe zu dem Brandanschlag zu werten: "Der von ihm bei seiner Äußerung erwogene rassistische Angriff auf das Wohnheim im Sinne von 'Randale machen' hat ganz offensichtlich ein maßgeblich anderes Gepräge als der tatsächlich ausgeführte Brandanschlag."

Dass das OLG Koblenz bei der Beweiswürdigung ein Fehler unterlaufen ist, konnten die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof nicht feststellen. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.

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